Der Konzertierungsausschuss zieht Bilanz über Omikron; die geltenden Maßnahmen bleiben in Kraft
Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Omikron-Variante drei- bis viermal ansteckender, aber möglicherweise weniger krankheitserregend. Dies zeigt sich bereits jetzt in einem raschen Anstieg der Zahl der Infektionen (+79 % in der letzten Woche) und einem Anstieg der Zahl der Krankenhausaufnahmen (+20 %). Der Belegungsgrad der Intensivstationen sinkt derzeit noch weiter, wenn auch weniger stark als in der vorherigen Woche.
Angesichts der aktuellen Situation kommt der Konzertierungsausschuss zu dem Schluss, dass die Aufrechterhaltung der geltenden Maßnahmen angezeigt ist.
Die aktuellen Maßnahmen bleiben in Kraft
Homeoffice
Homeoffice bleibt Pflicht, mindestens vier Tage pro Woche. Pro Woche darf nur ein Rückkehrtag vorgesehen werden, an dem höchstens 20 % des Personals gleichzeitig anwesend sein dürfen.
Teambuilding-Aktivitäten und andere Aktivitäten mit physischer Anwesenheit am Arbeitsplatz, sowohl in Innenräumen als auch im Freien, bleiben verboten.
Zusammenkünfte, Aktivitäten und Ereignisse
Die geltenden Einschränkungen oder Schließungen in Bezug auf bestimmte Zusammenkünfte, Aktivitäten und Ereignisse - z. B. im Horeca-Sektor, im Nachtleben oder im Sport- und Kulturleben - bleiben anwendbar.
Unterrichtswesen
Der Konzertierungsausschuss bestätigt die geplante Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 10. Januar. Dies bedeutet die Rückkehr zu einem Vollzeit-Präsenzunterricht in Kindergärten und Primar- und Sekundarschulen und im Teilzeit-Kunstunterricht. Folgende Präventionsmaßnahmen sind einzuhalten:
- Ständige Belüftung
- Maskenpflicht ab dem Alter von 6 Jahren
- Einhaltung von Test- und Quarantänemaßnahmen. Klassen werden geschlossen, sobald vier Kinder infiziert sind (symptomatische Kinder).
- Zusammenkünfte werden weiterhin online organisiert.
- Die Vermischung von Klassengruppen in gemeinsamen Innenräumen (Studienraum, Speiseraum usw.) muss möglichst vermieden werden.
- Eintägige Ausflüge sind gemäß den in der Gesellschaft geltenden Regeln erlaubt.
- Außerschulische Aktivitäten mit Übernachtung bleiben ausgesetzt.
Der Konzertierungsausschuss ruft die Eltern dazu auf, so oft wie möglich einen Selbsttest bei ihren Kindern durchzuführen.
In Bezug auf das Hochschulwesen fordert der Konzertierungsausschuss die Minister für Unterricht auf, in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Unterrichtswesens zu beurteilen, auf der Grundlage welcher (zusätzlichen) Präventionsmaßnahmen der Hochschulunterricht ab dem 10. Januar organisiert wird.
Test- und Quarantänemaßnahmen
Der Konzertierungsausschuss nimmt die Entscheidung der Minister der Volksgesundheit zur Kenntnis, die auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Omikron-Variante die Test- und Quarantänepolitik geändert haben. Diese Änderung tritt am 10. Januar in Kraft.
In dieser neuen Test- und Quarantänepolitik wird mehr Wert auf Selbsttests gelegt. Diese Selbsttests sind in Supermärkten und Apotheken erhältlich. Personen, die Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung haben, können in Apotheken Selbsttests zum Preis von einem Euro kaufen (höchstens 4 Selbsttests pro Person und pro Zeitraum von 14 Tagen).
Mittelfristige Strategie und Barometer
Der Konzertierungsausschuss hat sich auch mit den Vorarbeiten des COVID-19-Kommissariats zu einer mittelfristigen Strategie und dem Entwurf des Coronavirus-Barometers befasst. Das COVID-19-Kommissariat ist damit beauftragt worden, das Barometer weiter zu verbessern und auszuarbeiten.