Schutz von Personen und Einrichtungen
Es gibt verschiedene Arten von Präventions- bzw. Schutzmaßnahmen:
- Bereitstellung einer Kontaktperson bei der Polizei, die rund um die Uhr erreichbar ist
- Vorrangige Bearbeitung von Telefonanrufen
- Besuch eines Präventionsberaters
- Streifenrunden zu verschiedenen Zeiten
- Kontrolle verdächtiger Personen, Fahrzeuge und Gegenstände
- Organisation fester Posten mit ständiger Polizeipräsenz
- Nahschutz
Diese Schutzmaßnahmen können jederzeit ausgeweitet, verringert oder beibehalten werden. Falls erforderlich lädt das NCCN alle beteiligten Partner ein, um die Bedrohungsanalyse und die entsprechenden Maßnahmen gemeinsam zu erörtern.
Personenschutz
Das NCCN gewährleistet die Sicherheit ausländischer Persönlichkeiten, die unser Land besuchen, z. B. Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Minister.
Da sich die EU- und NATO-Institutionen auf unserem Staatsgebiet befinden und in Brüssel regelmäßig EU-Gipfel stattfinden, sind diese Art von Besuchen recht häufig. So bearbeitet das Krisenzentrum jedes Jahr über 1.500 Akten von Personen, für die geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Schutz von Einrichtungen
Unser Land ist für die Sicherheit der internationalen und diplomatischen Einrichtungen auf belgischem Staatsgebiet verantwortlich. Das NCCN beteiligt sich an diesem Auftrag:
Monatlich
Jeden Monat findet eine Bewertung der bestehenden Präventions- und Schutzmaßnahmen statt. Anlässlich solch einer "Embassy"-Versammlung analysieren alle beteiligten Dienste gemeinsam die Bedrohung. Auf der Grundlage dieser Analyse werden geeignete Maßnahmen zum Schutz von Personen, Einrichtungen und Veranstaltungen ergriffen.
Wöchentlich
Jede Woche findet eine Versammlung statt, auf der die Ereignisse der vergangenen und der kommenden Woche sowohl im Bereich des Terrorismus als auch der öffentlichen Ordnung erörtert und bewertet werden.
Täglich
Das NCCN verfolgt das Geschehen 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr und zentralisiert dabei Informationen, Analysen und Einschätzungen, um schnell und flexibel entscheiden zu können, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen am geeignetsten sind.
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Das NCCN unterhält ebenfalls ein Informationsnetzwerk mit dem Privatsektor. Dabei handelt es sich um eine Zusammenarbeit zwischen dem NCCN, der Staatssicherheit, der föderalen Polizei, dem Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse, der Föderalstaatsanwaltschaft und dem Verband Belgischer Unternehmen. Unternehmen können verdächtige Vorfälle oder Bedrohungen über ein Frühwarnsystem melden, z. B. ein Auto, das mehrere Tage lang vor dem Eingang parkt. Die verschiedenen Sicherheitspartner prüfen die Meldung und entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Das Netzwerk kann auch zur Versendung von Warnmeldungen genutzt werden.
Diese Zusammenarbeit geht auf eine Initiative der Ständigen Beratungsplattform für Unternehmenssicherheit zurück und ist in einem Vereinbarungsprotokoll zwischen den öffentlichen und privaten Partnern geregelt.