Koordinierung in einer föderalen Phase

Benachrichtigung der Partner
Nach Auslösung einer föderalen Phase benachrichtigt das Nationale Krisenzentrum alle betreffenden (inter)nationalen und lokalen Behörden, um die Verfahren des Krisenmanagements zu aktivieren. Eine Reihe dieser Partner werden in das Nationale Krisenzentrum gebeten, um sich einem der Krisenstäbe anzuschließen.
Koordinierung der verschiedenen Krisenstäbe
In einer föderalen Phase werden mehrere Krisenstäbe einberufen: der Bewertungsstab, der Föderale Koordinierungsausschuss, das Krisenbewältigungsbüro und der Informationsstab. Das Nationale Krisenzentrum führt den Vorsitz im Föderalen Koordinierungsausschuss und im Informationsstab und unterstützt das Krisenmanagement, indem es der Föderalregierung Infrastruktur bzw. Personal zur Verfügung stellt. All dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden lokalen Behörden.
Das Nationale Krisenzentrum nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung des Informationsflusses durch Erstellung von Lageberichten
- Rechtsberatung
- Durchführung von Ad-hoc-Risikoanalysen
- Koordinierung der Krisenkommunikation
- Bereitstellung logistischer Unterstützung
Beaufsichtigung der Wiederherstellungsmaßnahmen nach einer Notsituation
Nach der föderalen Phase kann es erforderlich sein, einen Zeitraum der Wiederherstellung vorzusehen, je nachdem, wie die Folgen einer Notsituation sind. Diese Wiederherstellungsstrategie arbeitet die Föderalbehörde in Zusammenarbeit mit den betreffenden Behörden aus.
Eine solche Nachbereitung kann aus verschiedenen Arten von Maßnahmen bestehen. Wenn die Föderalbehörde die Wiederherstellungsstrategie ausarbeitet, setzen die betreffenden Gouverneure und Bürgermeister diese Maßnahmen in ihrem Gebiet um. Wird die Wiederherstellungsstrategie auf Provinzebene entwickelt, setzen die betreffenden Bürgermeister die Maßnahmen in ihrem Gebiet um.