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Was ist die Identifizierungskarte des NPK und des Dir-D5?

 

Im Königlichen Erlass vom 22. Mai 2019 wird beschrieben, dass die Funktion des Noteinsatzplanungskoordinators und des Dir-D5 durch eine Identifizierungskarte offiziell gemacht wird. Im Ministeriellen Erlass vom 19. Mai 2025, der seit dem 1. Juli 2025 in Kraft ist, werden alle Modalitäten für die Beantragung und Gewährung dieser Karte beschrieben. Das Nationale Krisenzentrum ist für die Bearbeitung des Antrags, die Entwicklung und die Ausstellung dieser Karten zuständig.

Mit dieser Identifizierungskarte wird bestätigt, dass der Inhaber vom Bürgermeister oder Gouverneur der auf der Karte angegebenen Gemeinde bzw. Provinz offiziell zum Noteinsatzplanungskoordinator oder Dir-D5 bestellt ist.

Der Noteinsatzplanungskoordinator ist die Person, die den Bürgermeister oder Gouverneur bei der Noteinsatzplanung und beim Krisenmanagement unterstützt: So koordiniert diese Person die Ausarbeitung von Noteinsatzplänen und bietet Unterstützung bei der strategischen Koordination einer Notsituation.

Der kommunale bzw. provinziale Dir-D5 ist für die Alarmierung und Information der Bevölkerung in einer Notsituation zuständig.

Wozu dient die Identifizierungskarte des Noteinsatzplanungskoordinators (NPK) oder des Dir-D5?

Die Identifizierungskarte dient als Erkennungsmittel, damit sich der Inhaber gegenüber anderen für die Noteinsatzplanung und das Krisenmanagement zuständigen Diensten als Noteinsatzplanungskoordinator oder Dir-D5 ausweisen kann.

Obwohl die Karte kein Passierschein ist, bestätigt sie, dass der Inhaber am Ort der strategischen Koordination, meist dem kommunalen oder provinzialen Krisenzentrum, physisch präsent sein muss.

Die Karte wird vom Minister des Innern auf Antrag und unter der Verantwortung des/der betreffenden Bürgermeisters/Bürgermeister oder Gouverneurs/Gouverneure ausgestellt.

Sowohl auf kommunaler als auch auf provinzialer Ebene gibt es eine eigene Karte für den Noteinsatzplanungskoordinator und den Dir-D5. Die Beantragung dieser Karten erfolgt über den Bürgermeister oder den Gouverneur.