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Kritische Infrastrukturen

Luftaufnahme einer Stadt im Sonnenschein und Grafik der verschiedenen Sektoren
Im Bereich der Prävention wird ein besonderes Augenmerk auf die "kritischen" Infrastrukturen gelegt. Es handelt sich um Infrastrukturen, die für unsere Gesellschaft sehr wichtig sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf unser Land und möglicherweise auch auf die Nachbarländer haben würde.

Neben den kritischen Infrastrukturen unterscheiden wir ebenfalls Betreiber wesentlicher Dienste (BWD). Es handelt sich dabei um Entitäten, die wesentliche Dienste für unsere Gesellschaft oder Wirtschaft erbringen und die von Netzwerk- und Informationssystemen abhängen. Es ist wichtig, dass diese Netzwerk- und Informationssysteme gesichert sind. Die meisten kritischen Infrastrukturen sind ebenfalls Betreiber wesentlicher Dienste.

Sektoren

Kritische Infrastrukturen und Betreiber wesentlicher Dienste sind in folgenden Sektoren zu finden:

  • Energie: Infrastrukturen für großtechnische Erzeugung, Transport und Verteilung von Energie (Strom und Gas), zum Beispiel Gasleitungen oder Hochspannungsmasten
  • Verkehr: wichtige Knotenpunkte des Schienen-, Luft- und Binnenschiffsverkehrs
  • Trinkwasser: Trinkwasserversorger- und -verteiler
  • Finanzen: kritische Schaltstellen im elektronischen Zahlungsverkehr
  • Gesundheit: Pflegeeinrichtungen
  • Digitale Infrastrukturen: Internet-Knotenpunkte und DNS-Dienstanbieter
  • Elektronische Kommunikation: nationale Verbindungen der elektronischen Kommunikation. In diesem Sektor gibt es nur kritische Infrastrukturen, keine Betreiber wesentlicher Dienste.
  • Raumfahrt: Für den Raumfahrtsektor sind die Mitgliedstaaten aufgrund einer europäischen Verordnung verpflichtet, geeigneten Schutz und geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen.

Eine Bestimmung des Begriffs "kritische Infrastruktur" ist im Gesetz vom 1. Juli 2011 über die Sicherheit und den Schutz der kritischen Infrastrukturen zu finden. Eine Bestimmung des Begriffs "Betreiber wesentlicher Dienste" ist im Gesetz vom 7. April 2019 zur Festlegung eines Rahmens für die Sicherung von Netzwerk- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit aufgenommen.

Verpflichtungen

Jede kritische Infrastruktur muss:

  • Über einen Sicherheitsplan mit allgemeinen Maßnahmen, die immer gültig sind, verfügen.
  • Je nach Bedrohungsgrad zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Die Analyse des Bedrohungsgrads wird vom Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) durchgeführt.
  • Eine Kontaktstelle (24/7) für die Behörden einrichten. So können der Betreiber der kritischen Infrastruktur und die Behörden im Bedarfsfall schnell Informationen austauschen.
  • Übungen organisieren und Inspektionen durchführen, damit die Verfahren bekannt sind und verbessert werden können.
  • Den Behörden jeden Vorfall melden.

Die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen dienen dazu, jedem Ereignis, das Schäden an der Infrastruktur oder an Teilen davon verursachen könnte, vorzubeugen oder die Folgen zu begrenzen.

Das Nationale Krisenzentrum ist die Kontaktstelle für kritische Infrastrukturen für Belgien und die EU.

Alle Anbieter wesentlicher Dienste, die von den Behörden identifiziert werden, müssen:

  • Über eine Sicherheitspolitik für ihre Netzwerk- und Informationssysteme verfügen und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Sicherheitsrisiken zu bewältigen, Zwischenfälle zu vermeiden oder die Auswirkungen von Zwischenfällen zu minimalisieren.
  • Alle Sicherheitsstörfälle, die ihre Netzwerk- und Informationssysteme betreffen, melden.
  • Regelmäßige interne und externe Audits ihrer Netzwerk- und Informationssysteme durchführen
  • Mit den Behörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen.

Das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB) ist die zentrale Kontaktstelle für Betreiber wesentlicher Dienste für Belgien und die EU. Das Nationale Krisenzentrum unterstützt das ZCB und die sektorspezifischen Behörden bei der Identifizierung dieser Diensteanbieter.