Streik
Das Streikrecht ist ein anerkanntes Grundrecht. Es muss jedoch unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und ohne Missbrauch ausgeübt werden.
Was können Sie tun?
Wird ein Streik angekündigt? Informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen auf Sie, z. B. Störungen im öffentlichen Verkehr, Schließung von Geschäften usw.
Beteiligen Sie sich am Streik? Respektieren Sie die öffentliche Ordnung. Sie dürfen andere Personen nicht von der Arbeit abhalten. Überprüfen Sie die bestehenden kollektiven Arbeitsabkommen. In einigen Schlüsselsektoren muss ein Mindestpersonalbestand vorgesehen werden.
Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit
Die Zahlen zur Wahrscheinlichkeit und zu den Auswirkungen beschreiben einen Streik von extremem Ausmaß. Im BNRA wird ein solches Szenario theoretisch wie folgt beschrieben:
- Ein Streik dauert mehr als drei Tage und betrifft mehrere Schlüsselsektoren.
- Er führt zu einer erheblichen Störung der Dienste.
- Der Streik findet in der Bevölkerung großes positives Echo.
Wie sollten Sie diese Ergebnisse interpretieren?
Im Rahmen der BNRA haben Expertinnen und Experten für jedes Risiko drei Szenarien bewertet: erheblichem, weitreichendem, oder extrem. Auf jeder Seite finden Sie die Ergebnisse des Szenarios mit der höchsten Bewertung, basierend auf der Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieses Szenario eintreten wird oder am wahrscheinlichsten ist. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie die Ergebnisse richtig interpretieren.
Wahrscheinlichkeit
Gering
Menschliche Auswirkung
Gering
Gesellschaftliche Auswirkung
Medium
Auswirkung auf die Umwelt
Keine Auswirkung
Finanzielle Auswirkung
Gering
Was tun die Behörden?
In Zusammenarbeit mit belgischen und europäischen Behörden und Diensten verfolgt das Nationale Krisenzentrum jedes Jahr den Ablauf von über 1.000 Ereignissen und Veranstaltungen. Streiks, die die öffentliche Ordnung stören, gehören dazu. Durch die Überwachung solcher Ereignisse kann diese Sicherheit gewährleistet werden und können gleichzeitig die individuellen Rechte des Einzelnen, wie die Demonstrationsfreiheit, gewahrt bleiben.
Für gemeinnützige Leistungen im Privatsektor gilt eine präventive Regelung. Das Ziel besteht zunächst darin, dass die Sozialpartner auf lokaler Ebene den bei einem Streik erforderlichen Mindestpersonalbestand vorsehen. Wenn auf Unternehmensebene keine Einigung erzielt werden kann, werden diese Arbeitnehmer vom engeren Ausschuss, der innerhalb der paritätischen Kommission eingerichtet wurde, bestimmt. Nimmt der engere Ausschuss diese Bestimmungen nicht vor, kann der Minister der Beschäftigung diese Personen bestimmen. Der Föderale Öffentliche Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung prüft den Antrag. Die Gouverneure und die lokale Polizei werden zum Eingreifen aufgerufen. Wenn diese präventive Methode nicht (oder nicht mehr) möglich ist, finden die Gesetze, Regeln und Maßnahmen zum Krisenmanagement, einschließlich der Requirierungen im Rahmen der zivilen Sicherheit, Anwendung.