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Ein Angriff auf einen Gefahrguttransport ist eine vorsätzliche Handlung, die darauf abzielt, Schaden zu verursachen, z. B. durch Vandalismus, Diebstahl oder Anwendung von Gewalt.

Gefahrgüter sind Stoffe oder Produkte, die gefährlich sein können, wenn sie unsachgemäß verpackt oder befördert werden. Dabei kann es sich um feste, flüssige oder gasförmige Stoffe handeln, die z. B. entzündlich, giftig, explosionsfähig oder radioaktiv sind. Ein solcher Angriff kann Risiken für die Gesundheit, die Sicherheit, das Transportmittel und die Umwelt bergen.

Was können Sie tun?

Die richtigen Reaktionen bei einem Angriff auf einen Gefahrguttransport hängen von der Art des freigesetzten Stoffs ab. Lesen Sie unsere Tipps bei folgenden Ereignissen:

Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit

Die Zahlen zur Wahrscheinlichkeit und zu den Auswirkungen beschreiben Angriffe auf Gefahrguttransporte von extremem Ausmaß. Im BNRA wird ein solches Szenario theoretisch wie folgt beschrieben:

  • ein Angriff, der mit Massenvernichtungswaffen verübt wird, mit der Absicht, Opfer zu verursachen oder nukleare und radioaktive Stoffe zu stehlen.
  • In diesem Szenario werden mehr als vier Transporte angegriffen.

Wie sollten Sie diese Ergebnisse interpretieren?

Im Rahmen der BNRA haben Expertinnen und Experten für jedes Risiko drei Szenarien bewertet: erheblichem, weitreichendem, oder extrem. Auf jeder Seite finden Sie die Ergebnisse des Szenarios mit der höchsten Bewertung, basierend auf der Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieses Szenario eintreten wird oder am wahrscheinlichsten ist. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie die Ergebnisse richtig interpretieren.

Wahrscheinlichkeit

Sehr gering

Menschliche Auswirkung

Hoch

Gesellschaftliche Auswirkung

Medium

Auswirkung auf die Umwelt

Medium

Finanzielle Auswirkung

Hoch

Was tun die Behörden?

Der FÖD Mobilität und Transportwesen ist für die Beförderung von Gefahrgütern auf dem Schienen-, See- und Luftweg zuständig. Darüber hinaus sind die verschiedenen Regionen für die Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße und auf Binnenwasserstraßen sowie für die Ausbildung und Zertifizierung von Sicherheitsberatern (Beförderung im Schienenverkehr) zuständig.

Für die Beförderung explosionsfähiger und radioaktiver Stoffe (Klasse 7) sind der FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie bzw. die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) für alle Verkehrsträger und für das gesamte Land zuständig.

Seit 2018 gibt es im Nationalen Krisenzentrum ein CBRNe-Fachzentrum. Dort wird Partnern bei der Umsetzung von CBRNe-Noteinsatzplänen geholfen, Unterstützung im Krisenmanagement geboten und an Schulungen für Einsatzdienste mitgewirkt.

Ein CBRNe-Zwischenfall erfordert stets eine multidisziplinäre Bewältigung und/oder eine Koordination auf nationaler Ebene. Je nach Art des Zwischenfalls können verschiedene Noteinsatzpläne bei einem CBRNe-Risiko ausgelöst werden, z. B. der Noteinsatzplan für nukleare und radiologische Risiken oder der Noteinsatzplan CBRNe-Terrorismus.