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Invasive Arten

Invasive gebietsfremde Arten sind Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen (z. B. Pilze), die in unseren Regionen nicht natürlich vorkommen. Durch den freien Personen- und Warenverkehr haben sich diese Arten außerhalb ihrer natürlichen Umgebung verbreitet. 

Dies kann einige Risiken mit sich bringen. Invasive gebietsfremde Arten können: 

  • die einheimische biologische Vielfalt schädigen, indem sie zum Beispiel  Lebensraum oder Nahrungsquellen der einheimischen Arten beanspruchen oder einheimische Arten jagen, 
  • Krankheiten übertragen, 
  • eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen darstellen, 
  • wirtschaftlichen Schaden verursachen. 

Was können Sie tun? 

VOHRER

  • Kaufen Sie einheimische (oder nicht-invasive gebietsfremde) Pflanzen und Tiere. Kaufen Sie sie in einem Fachgeschäft oder in einem Teich- oder Gartencenter. 
  • Entsorgen Sie Tiere, Pflanzen oder Grünabfälle nicht in der Natur. Grünabfälle sollten auf dem Komposthaufen oder im Bioabfall landen. Tiere bringen Sie in ein Tierheim oder eine spezialisierte Auffangstation. 
  • Man darf nicht einfach irgendein Tier oder gleich welche Pflanze nach Belgien einführen. Halten Sie sich an die Vorschriften der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette

WÄHREND

  • In Bezug auf invasive gebietsfremde Arten kann die Behörde eine Meldestelle einrichten, bei der Sie das Vorkommen dieser Pflanzen, Tiere oder Pilze melden können. Sie können Sichtungen invasiver gebietsfremder Arten auf der Website Stopp den invasiven gebietsfremden Arten der Wallonie bzw. auf waarnemingen.be/exoten oder über die App Wild In Zicht in Flandern melden. Für bestimmte invasive gebietsfremde Arten gibt es spezifische Initiativen, wie Vespa-Watch für die Asiatische Hornisse und Craywatch für invasive Flusskrebse. 
  • Halten Sie sich an die Empfehlungen der Behörden. Sie werden Ihnen zweckdienliche Ratschläge erteilen. 

NACHHER

Keine spezifischen Empfehlungen. 

Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit 

Die Zahlen zur Wahrscheinlichkeit und zu den Auswirkungen beschreiben eine Verbreitung invasiver Arten von extremem Ausmaß. Im BNRA wird ein solches Szenario theoretisch wie folgt beschrieben: 

  • Eine invasive Art, die auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung steht, verbreitet sich mit hoher Exposition und beträchtlichen Auswirkungen. 
  • Dabei kann es sich um eine in Belgien weit verbreitete gebietsfremde Art handeln, die naturnahe Ökosysteme besiedelt, erhebliche nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen hat (z.B. Schäden an der Infrastruktur), die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen stark beeinträchtigt (z.B. durch Freisetzung großer Mengen allergener Pollen) und für die Umwelt sehr schädlich ist. 

Wie sollten Sie diese Ergebnisse interpretieren?

Im Rahmen der BNRA haben Expertinnen und Experten für jedes Risiko drei Szenarien bewertet: erheblichem, weitreichendem, oder extrem. Auf jeder Seite finden Sie die Ergebnisse des Szenarios mit der höchsten Bewertung, basierend auf der Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieses Szenario eintreten wird oder am wahrscheinlichsten ist. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie die Ergebnisse richtig interpretieren.

Wahrscheinlichkeit

Medium

Menschliche Auswirkung

Gering

Gesellschaftliche Auswirkung

Gering

Auswirkung auf die Umwelt

Medium

Finanzielle Auswirkung

Gering

Was tun die Behörden? 

Seit 2015 gibt es eine europäische Verordnung zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten. Diese Verordnung geht auf drei Aspekte ein: 

  1. Prävention: verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Arten in unseren Regionen ansiedeln, z.B. durch Handels- oder Besitzverbote. 
  2. Schnelle Erkennung und Reaktion: Über eine Meldestelle können die Behörden neue oder besorgniserregende invasive gebietsfremde Arten schnell erkennen und sofort reagieren. 
  3. Management oder Reduzierung: invasive gebietsfremde Arten, die bereits in unserem Land vorkommen, managen oder reduzieren. 

Im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Umwelt und das Wohlergehen der Tiere überwachen die Regionalbehörden, der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt und die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette die Einhaltung dieser Maßnahmen. Innerhalb der Regionalbehörden ist die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten eine Aufgabe folgender Einrichtungen: 

Es gibt ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen allen zuständigen Behörden. So wurden der Nationale Ausschuss für IGA, ein nationaler wissenschaftlicher Rat und ein nationales wissenschaftliches Sekretariat eingerichtet.