Invasive Arten
Dies kann einige Risiken mit sich bringen. Invasive gebietsfremde Arten können:
- der einheimischen biologischen Vielfalt schaden, indem sie zum Beispiel einheimischen Arten Platz oder Nahrung wegnehmen bzw. einheimische Arten erbeuten,
- Krankheiten übertragen,
- eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen,
- wirtschaftlichen Schaden verursachen.
Der Klimawandel kann das Problem der invasiven gebietsfremden Arten verschärfen, da viele von ihnen in einem wärmeren Klima besser überleben können.
VORHER
- Kaufen Sie einheimische (oder nicht-invasive gebietsfremde) Pflanzen und Tiere. Fragen Sie im Fachgeschäft oder im Teich- oder Gartencenter nach.
- Entsorgen Sie Pflanzen oder Grünabfälle nicht in der Natur, sondern auf dem Komposthaufen oder mit dem Bioabfall
- Sie dürfen nicht einfach irgendein Tier oder gleich welche Pflanze nach Belgien einführen. Halten Sie sich an die Vorschriften der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK).
WÄHREND
- In Bezug auf invasive gebietsfremde Arten kann die Behörde eine Meldestelle einrichten, der Sie das Vorkommen dieser Pflanzen, Tiere oder Pilze melden können. Sie können Sichtungen invasiver gebietsfremder Arten melden unter www.waarnemingen.be/exoten.
- Beachten Sie die Anweisungen der Behörden. Entsprechende Ratschläge werden folgen.
DANACH
- Keine spezifischen Empfehlungen.
Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit
2018 koordinierte das Nationale Krisenzentrum eine breit angelegte Risikobewertung für Belgien für den Zeitraum 2018-2023. Mehrere Sachverständige bewerteten verschiedene Risiken hinsichtlich Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf Mensch, Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft.
Für das Risiko "invasive gebietsfremde Arten" lautet die Analyse wie folgt:
- Auswirkungen: Mittlere Auswirkungen
- Wahrscheinlichkeit: Sehr wahrscheinlich
Weitere Informationen über diese Analyse und die Bedeutung der Grafik.
Was tun die Behörden?
Seit 2015 gibt es eine europäische Verordnung zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten. Diese Verordnung geht auf drei Aspekte ein:
- Prävention: verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Arten in hiesigen Gebieten ansiedeln, z.B. durch Handels- oder Besitzverbote
- Schnelles Erkennen und Reagieren: Über eine Meldestelle kann die Regierung neue oder besorgniserregende invasive gebietsfremde Arten schnell erkennen und sofort reagieren
- Kontrolle oder Beseitigung: Kontrolle oder Beseitigung invasiver gebietsfremder Arten, die bereits in unserem Land vorkommen
Im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Umwelt und das Wohlbefinden der Tiere überwachen die Regionalbehörden, der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt und die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette die Einhaltung dieser Maßnahmen. Dazu gibt es ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen den zuständigen Behörden. So wurden beispielsweise der Nationale Ausschuss für IGA, ein nationaler wissenschaftlicher Rat und ein nationales wissenschaftliches Sekretariat eingerichtet.