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Ausfall des Straßenverkehrs

Eine Störung des Straßenverkehrs bezeichnet Probleme, die mit dem Transport von Gütern auf der Straße zusammenhängen. Straßenverkehr kann in Güter- und Personenverkehr unterteilt werden. 

Dieses Risiko berücksichtigt nur den Güterverkehr. Folgende Informationen beziehen sich nicht auf die Beförderung oder die Fortbewegung von Personen auf der Straße. 

Was können Sie tun?  

Es gibt keine spezifischen Tipps für dieses Risiko.  

Lesen Sie unsere allgemeinen Tipps, die vor, während und nach einer Notsituation zu befolgen sind.  

Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit 

Die Zahlen zur Wahrscheinlichkeit und zu den Auswirkungen beschreiben eine Störung des Straßenverkehrs von extremem Ausmaß. Im BNRA wird ein solches Szenario in der Theorie wie folgt beschrieben: 

  • Eine Störung hat Auswirkungen auf den Betrieb wichtiger Industrien. Diese haben aufgrund von Material- und Personalmangel Schwierigkeiten, ihre Tätigkeiten fortzusetzen.  
  • Die Störung dauert mehr als zehn Tage. Große Teile der Straßeninfrastruktur sind beschädigt oder zerstört. 

Wie sollten Sie diese Ergebnisse interpretieren?  

Im Rahmen der BNRA haben Expertinnen und Experten für jedes Risiko drei Szenarien bewertet: erheblichem, weitreichendem, oder extrem. Auf jeder Seite finden Sie die Ergebnisse des Szenarios mit der höchsten Bewertung, basierend auf der Kombination von Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieses Szenario eintreten wird oder am wahrscheinlichsten ist. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie die Ergebnisse richtig interpretieren.  

Wahrscheinlichkeit

Gering

Menschliche Auswirkung

Gering

Gesellschaftliche Auswirkung

Gering

Auswirkung auf die Umwelt

Keine Auswirkung

Finanzielle Auswirkung

Gering

Was tun die Behörden? 

In Belgien ist der FÖD Mobilität und Transportwesen für das Funktionieren des Kraftverkehrssektors verantwortlich. Beispielsweise kontrolliert er in Zusammenarbeit mit der Polizei die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und überprüft, ob LKW- und Busfahrer ihre Lenk- und Ruhezeiten einhalten.  

Die Straßeninfrastruktur ist eine Zuständigkeit von: