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Nicht zoonotische Tierkrankheiten

Genau wie Menschen können auch Tiere erkranken. Nicht zoonotische Tierkrankheiten sind Infektionskrankheiten, die nur Tiere befallen. Dies kann sowohl Nutztiere als auch Haus- und Wildtiere betreffen. Auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten (Zoonosen) fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung.  

Auch unter Tieren können Epidemien auftreten, z. B. die afrikanische Schweinepest. Die Folgen dieser Krankheiten für den Menschen sind begrenzt. Dennoch können sie schwerwiegende Auswirkungen auf Landwirtschaftsbetriebe haben, Tierleid verursachen, zu vorübergehenden Engpässen bei bestimmten Produkten führen und dem Ruf Belgiens schaden, z. B. durch die Verhängung von Handelsbeschränkungen. 

Was können Sie tun? 

VORHER

WÄHREND

  • Befolgen Sie die Maßnahmen der Behörden, um weitere Infektionen unter den Tieren zu vermeiden. 
  • Bestimmte Krankheiten müssen zwingend bei der FASNK gemeldet werden, die sogenannten meldepflichtigen Krankheiten. So kann die FASNK die Lage verfolgen und Kontroll- und Präventionsmaßnahmen ergreifen. Es gibt zwei Arten von meldepflichtigen Krankheiten: 
  • Zeigt Ihr Tier Krankheitssymptome? Konsultieren Sie immer Ihren Tierarzt. Er wird das Tier untersuchen, die notwendigen Proben zur Analyse entnehmen und die lokale Kontrollstelle der FASNK benachrichtigen. 

DANACH

  • Befolgen Sie die Empfehlungen der Behörden und Ihres Tierarztes. 

Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit 

Die Zahlen zur Wahrscheinlichkeit und zu den Auswirkungen beschreiben eine Tierkrankheit von  extremem Ausmaß. Im BNRA wird ein solches Szenario in der Theorie wie folgt beschrieben: 

  • Es handelt sich um eine hochgradig übertragbare bzw. ansteckende Krankheit.  
  • Die Krankheit hat eine hohe Sterblichkeitsrate, kann alle Tiere befallen und es gibt kaum bis gar keine Medikamente oder regulierende Maßnahmen. 

Wie kann man diese Ergebnisse lesen?

 
Im Rahmen des BNRA haben die Experten pro Risiko drei Szenarien bewertet: erheblich, weitreichend oder extrem. Jede Seite zeigt die Ergebnisse des Szenarios, für das das Ergebnis Wahrscheinlichkeit x Auswirkung am höchsten ist. Das bedeutet nicht, dass dieses Szenario in dieser Weise eintreten wird oder dass es das wahrscheinlichste ist. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Ergebnisse richtig interpretieren.  

Wahrscheinlichkeit

Medium

Menschliche Auswirkung

Gering

Gesellschaftliche Auswirkung

Gering

Auswirkung auf die Umwelt

Sehr gering

Finanzielle Auswirkung

Sehr gering

Was tun die Behörden? 

Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierkrankheiten sind innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Für viele Krankheiten sind bestimmte Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt, die die Mitgliedstaaten ergreifen müssen oder können, um diese Seuchen zu verhindern bzw. einzudämmen.   

In Belgien ist die GD Tiere, Pflanzen und Nahrung des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt für die Schaffung des rechtlichen Rahmens in Bezug auf die Überwachung und Bekämpfung von Tierkrankheiten verantwortlich. Dieser Dienst verwaltet ebenfalls den Gesundheitsfonds, ein Solidaritätsfonds für Viehhalter, die ihre Tiere aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit schlachten lassen müssen. Ebenso kann dieser Dienst spezifische Maßnahmen im allgemeinen Interesse des Viehhaltungssektors einleiten.  

Die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) ist für die Tiergesundheit auf belgischem Staatsgebiet zuständig. Sie ist in die Bekämpfung verschiedener Tierkrankheiten eingebunden und ergreift präventive Maßnahmen, um deren Ausbreitung zu verhindern, z. B. durch die Meldepflicht oder Gesundheitsanforderungen beim Handel mit Tieren. Darüber hinaus kontrolliert die FASNK vor Ort, ob die Rechtsvorschriften von Landwirtschaftsbetrieben, Schlachthöfen und bei der Einfuhr eingehalten werden.  

In ernsten Situationen, in denen die Gefahr neuer Krankheiten oder des (erneuten) Ausbruchs einer ansteckenden Tierkrankheit besteht, kann der Minister der Landwirtschaft Dringlichkeitsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise die Pflichtimpfung von Vieh oder Haustieren.  Im Falle einer Epidemie arbeitet die FASNK eng mit den betreffenden Bürgermeistern, Gouverneuren oder dem Nationalen Krisenzentrum zusammen, um den Zwischenfall zu bewältigen.