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Verwundbarkeit von Software / Hardware

Bei Anfälligkeiten handelt es sich um Schwachstellen oder Konzeptions- oder Implementierungsfehler in einem Computersystem, einem Netzwerk oder einer Anwendung, die die Sicherheit beeinträchtigen kann. 

An sich haben diese Schwachstellen oder Fehler keine Auswirkungen auf die Dienste des Systems, können aber ein Risiko darstellen, wenn ein Angreifer sie ermittelt, um sie auszunutzen, z. B. um sensible oder vertrauliche Informationen zu extrahieren oder einzusehen, um diese zu sammeln und/oder zu verbreiten. 

Beispiele für Hard- oder Software-Anfälligkeiten: 

  • Hardware (physische Geräte wie Computer, Tablets usw.): unzureichende Wartung oder unsachgemäße Installation von Speichermedien, keine regelmäßige Ersetzung von Komponenten, Empfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit, Staub oder elektromagnetischer Strahlung und Anfälligkeiten aufgrund von Spannungs- oder Temperaturschwankungen. Außerdem können eine nicht gesicherte Speicherung und technische Fehler Risiken bergen. 
  • Software (Programme und Anwendungen): fehlerhafte Einstellungen, unzureichende Dokumentation, fehlender Prüfpfad, falsche Zuweisung von Zugriffsrechten und Abhängigkeit von Lizenzen. 

Ursachen und Folgen

Ursachen

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Folgen

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Was können Sie tun?

VORHER

Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die Sie als Organisation oder Unternehmen ergreifen können:  

Sind Sie ein privater Internetnutzer? Besuchen Sie safeonweb.be für eine Lösung für häufige Cybersicherheitsvorfälle.

WÄHRENDDESSEN 

NACHHER 

  • Sind Sie Opfer von Cyberkriminellen? Melden Sie dies der Polizei. 

 

Wahrscheinlichkeit

Hoch

Menschliche Auswirkung

Sehr gering

Gesellschaftliche Auswirkung

Gering

Auswirkung auf die Umwelt

Keine Auswirkung

Finanzielle Auswirkung

Gering

Was tun die Behörden? 

Das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB) überwacht, koordiniert und kontrolliert die Umsetzung der belgischen Cybersicherheitsstrategie und ist mit der Erkennung, Beobachtung und Analyse von Online-Sicherheitsproblemen beauftragt. 

Seit dem 20. November 2024 ist eine europäische Verordnung mit der Bezeichnung Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft. In dieser Verordnung werden Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte (Smartphones, Laptops, Smartwatches, mobile Anwendungen usw.) auf dem EU-Markt auferlegt. Dadurch soll die Sicherheit des Internets der Dinge (IoT) erhöht werden.