Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Was tun, wenn Sie die Grenze überqueren müssen?

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Seit Mittwoch, dem 18. März, verbietet Belgien nicht wesentliche Reisen ins Ausland. Der grenzüberschreitende Güter- und Dienstleistungsverkehr ist weiterhin gestattet.

Als wesentlich gelten vor allem:

  • Reisen aus beruflichen Gründen
  • im Rahmen des geteilten Sorgerechts für Ihre Kinder
  • Versorgung einer schutzbedürftigen
  • im Ausland wohnhaften Person
  • Teilnahme an einer Bestattung im engsten Familienkreis
  • Abholung einer nahestehenden Person von einem Flughafen in einem Nachbarland
  • Versorgung von Tieren
  • ...

Als nicht wesentlich gelten vor allem:

  • touristische Reisen oder Freizeitaktivitäten
  • Einkäufe
  • Tanken
  • Besuche bei im Ausland wohnhaften Bekannten oder Familienmitgliedern, ...

Die belgischen Behörden kontrollieren aktiv und verschiedene Grenzübergänge sind geschlossen. 

Um eine zügige Abwicklung am Grenzübergang zu gewährleisten, wird dringend angeraten, (neben den Identitätsdokumenten) einen schriftlichen Nachweis mitzuführen, der Ihren Grenzübertritt rechtfertigt. Obwohl dies keine Pflicht ist, ist es in Ihrem Interesse, sich selbst einen Nachweis zu besorgen, sodass die Polizei- und Zolldienste bei der Grenzkontrolle die Notwendigkeit der Fahrt/des Grenzübertritts beurteilen können.

Dabei kann es sich um folgende Unterlagen handeln: eine Bescheinigung des Arbeitgebers, ein ärztliches Attest, das die Versorgung anderer bzw. die medizinische Behandlung bestätigt, ein Nachweis des geteilten Sorgerechts, die Kopie eines Flugtickets, um jemanden abzuholen, wenn die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht möglich ist, ein Nachweis für die Pflege von Tieren, die sich auf der anderen Seite der Grenze befinden usw.

ACHTUNG:

  • Eine Verletzung des Verbots nicht wesentlicher Reisen ist strafbar.  
  • In anderen Ländern sind die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und Richtlinien einzuhalten. (Vor allem in Frankreich unterliegen die Gründe für Fortbewegungen starken Begrenzungen.)

Lage an den belgischen Grenzen

Belgien hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Grenzübertritt (Ein- und Ausreise) auf berufsbedingte und wesentliche Gründe zu beschränken. Mehr Informationen über diese Bedingungen:

Deutschland

Mehr Informationen: https://diplomatie.belgium.be/fr/Services/voyager_a_letranger/conseils_par_destination/allemagne

Frankreich

In der Tabelle sind die verschiedenen zum Grenzübertritt erforderlichen Dokumente aufgeführt (in Grün die empfohlenen Dokumente, in Blau die Pflichtdokumente).

Weitere Informationen: https://diplomatie.belgium.be/fr/Services/voyager_a_letranger/conseils_par_destination/france

Luxemburg

Mehr Informationen: https://diplomatie.belgium.be/fr/Services/voyager_a_letranger/conseils_par_destination/luxembourg

Die Niederlande

Mehr Informationen: https://diplomatie.belgium.be/fr/Services/voyager_a_letranger/conseils_par_destination/pays_bas

Nach wie vor ist es von äußerster Wichtigkeit, die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus jederzeit anzuwenden: Vermeiden Sie den Kontakt mit anderen Personen, halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m ein, waschen Sie sich regelmäßig die Hände usw.

Konkretere Informationen zu den Grenzübergängen finden Sie hier.