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Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie)

kritieke entiteiten
Am 3. Mai billigte der Ministerrat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie in belgisches Recht. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz kritischer Einrichtungen zu erhöhen, die wesentliche Dienste für wichtige gesellschaftliche Funktionen erbringen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um unser Land auf die Bewältigung zahlreicher Herausforderungen vorzubereiten.  

Das Nationale Krisenzentrum fungiert als Koordinierungsorgan für den Schutz und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Belgien und ist somit für die Umsetzung der Richtlinie in belgisches Recht verantwortlich.  
Belgien muss die CER-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie schafft einen übergreifenden und harmonisierten Rahmen, um kritische Einrichtungen resilienter gegen eine Vielzahl von Risiken zu machen, seien es Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte, unbeabsichtigte oder vorsätzliche Katastrophen. Die Umsetzung dieser Richtlinie ersetzt das aktuelle Gesetz über die Sicherheit und den Schutz der kritischen Infrastrukturen vom 1. Juli 2011. 

In diesem Gesetzentwurf werden die Sektoren und Teilsektoren definiert, die unter diese neuen Rechtsvorschriften fallen werden, und gleichzeitig Schlüsselverpflichtungen auferlegt, wie die Identifizierung kritischer Einrichtungen, die Umsetzung von Resilienzmaßnahmen und die Verfahren für Berichterstattung und Informationsaustausch. Außerdem werden darin Kontrollmechanismen und Sanktionen vorgesehen, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu gewährleisten. 

Ein weiteres wichtiges Element dieses Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung, Risikobewertungen durchzuführen, und zwar sowohl auf sektorieller Ebene als auch auf der Ebene jeder kritischen Einrichtung. Dieser Prozess wird einen proaktiven Ansatz beim Umgang mit potenziellen Bedrohungen gewährleisten und dazu beitragen, die Resilienz dieser Einrichtungen zu verbessern. 

Durch die Konsolidierung des bestehenden Rechtsrahmens bei gleichzeitiger Einbeziehung der neuen Bestimmungen der CER-Richtlinie gewährleistet Belgien die Aufrechterhaltung der Kontinuität und die Verbesserung des Resilienzniveaus der kritischen Einrichtungen auf nationaler Ebene. Diese Initiative zeigt das Engagement des Landes, die Sicherheit und Stabilität seiner kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten und sich angesichts neuer Herausforderungen auf die Zukunft vorzubereiten.