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Ministerrat billigt in erster Lesung das "Gesetzbuch für Noteinsatzplanung und Krisenbewältigung"

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Am Freitag, dem 29. März, billigte der Ministerrat auf Vorschlag der Ministerin des Innern das Gesetzbuch für Noteinsatzplanung und Krisenbewältigung, mit dem bezweckt wird, einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Noteinsatzplanung und die Krisenbewältigung auf belgischem Staatsgebiet zu festzulegen.

Dieses Gesetzbuch, das zuvor unter dem Namen "Kodifizierungsprojekt" bekannt war, kommt einer der Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission nach, die mit der Analyse der Krisenbewältigung nach den Terroranschlägen vom 22. März 2016 beauftragt worden ist. Dieses Kodifizierungsprojekt wurde 2019 begonnen und während der Bewältigung der Covid-19-Krise unterbrochen. Im Rahmen der Bewältigung der verschiedenen Krisen, die Belgien in letzter Zeit durchlebt hat, ist dieses Projekt wieder aktuell geworden. 

Diese Billigung ist daher eine ausgezeichnete Nachricht und markiert einen wichtigen Meilenstein in einem Projekt, an dem in den letzten 18 Monaten zahlreiche NCCN-Mitarbeiter aktiv mitgearbeitet haben. Dieses Gesetzbuch besteht aus einem Vorentwurf eines Gesetzes, der sich speziell mit der Noteinsatzplanung und der Krisenbewältigung befasst und die wichtigsten Grundsätze enthält, die in diesem Bereich sowohl auf lokaler als auch auf nationaler und sektorieller Ebene gelten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind auch zwei Entwürfe von Königlichen Erlassen ausgearbeitet worden, die den Königlichen Erlass vom 31. Januar 2003* und den Königlichen Erlass vom 22. Mai 2019** ersetzen werden. Der erste Königliche Erlass wird die Organisation der Krisenbewältigung auf nationaler Ebene genauer regeln, der zweite betrifft die Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf lokaler und operativer Ebene. 

Texterstellungsprozess

Auf der Grundlage einer ersten Analyse der zahlreichen Empfehlungen verschiedener parlamentarischer (Untersuchungs-)Kommissionen wurden eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit dem Risikokreislauf und der Krisenbewältigung ermittelt. Um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der den strategischen und praktischen Bedürfnissen entspricht, war es auch wichtig, die operativen, lokalen und nationalen Partner zu konsultieren, die an der Noteinsatzplanung und der Krisenbewältigung beteiligt sind. Daher fanden mehrere Konzertierungen statt, insbesondere in Form von Fragebögen und Workshops. Die Gouverneure und nationalen Partner, einschließlich der regionalen Krisenzentren, konnten ebenfalls alle Texte einsehen und ihre Anmerkungen machen. 

Zweck des Gesetzbuches

Zweck dieses Gesetzbuches ist es, Belgien eine solide und flexible Rechtsgrundlage für die Noteinsatzplanung und die Krisenbewältigung zu geben.  Darin sind die wichtigsten Grundsätze einer bewährten Arbeitsweise rechtlich verankert, wobei die Empfehlungen, die sich aus der Bewertung der jüngsten Krisen ergeben haben, sowie einige Empfehlungen der Sachverständigenkommission für Krisenbewältigung einbezogen wurden. Außerdem enthält es eine Reihe von Klarstellungen und Neuerungen, wie z. B.: 

  • die Klärung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure,
  • eine feste Verankerung der Rolle der zuständigen Verwaltungsbehörden bei der Bewältigung von Notsituationen und nationalen Krisen im Hinblick auf die Gewährleistung einer einheitlichen Befehlsführung bei der Krisenbewältigung,
  • die weitere Professionalisierung der Noteinsatzplanung und der Krisenbewältigung auf den verschiedenen Ebenen,
  • die Klärung der Rolle der sektoriellen Akteure bei der Noteinsatzplanung und der Krisenbewältigung,
  • die Entwicklung von grundlegenden Maßnahmen für die Zeit nach der Krise, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Übergang von der akuten Phase einer Krisensituation zum Zeitraum der Wiederherstellung,
  • die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den föderierten Teilgebieten,
  • die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, die von einer Notsituation betroffen sind, und für die Verarbeitung von Kontaktdaten von Akteuren der Krisenbewältigung in Noteinsatzplänen.

Nächste Schritte

Der Vorentwurf eines Gesetzes ist der Datenschutzbehörde und dem Staatsrat vorgelegt worden. Sobald das Gutachten des Staatsrates und die Stellungnahme der Datenschutzbehörde eingegangen sind, kann der Vorentwurf des Gesetzes dem Parlament vorgelegt werden. Wenn der Entwurf angenommen wird, müssen die beiden Entwürfe von Königlichen Erlassen, die den Vorentwurf des Gesetzes ergänzen, wiederum dem Staatsrat vorgelegt werden, bevor sie von der amtierenden Regierung angenommen werden können. Die Textentwürfe, die das Gesetzbuch bilden, treten zu einem durch Königlichen Erlass festzulegenden Zeitpunkt nach ihrer Annahme in Kraft.  

Die Annahme der Texte wird nur der erste Schritt in einem Prozess sein. Denn wenn das Gesetzbuch in Kraft tritt, wird es auch die notwendigen Rechtsgrundlagen für die weitere Entwicklung der Rechtsvorschriften zu bestimmten Themenbereichen bieten. Es geht hier unter anderem um die weitere Ausarbeitung von Regeln bezüglich der Einbeziehung der sektoriellen Akteure in die Krisenbewältigung oder um ein oder mehrere Abkommen oder Protokolle zur Zusammenarbeit mit den föderierten Teilgebieten über genau definierte Aspekte der Noteinsatzplanung und der Krisenbewältigung sowie über den Zeitraum der Wiederherstellung.