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Leichter Anstieg der Zahl bedrohter Personen im Jahr 2025

Polizeiwagen mit Blaulicht
Im Jahr 2025 hat das Nationale Krisenzentrum (NCCN) 74 neue Sicherheitsakten eröffnet. Insgesamt wurden für 115 Personen Schutzmaßnahmen infolge von Drohungen ergriffen. Das NCCN eröffnet solche Akten für Personen, die bei der Ausübung ihrer Funktion bedroht werden.   
 

Bedrohungen bei der Ausübung der Funktion 


Wenn Personen bei der Ausübung ihrer Funktion, ihres Berufs oder ihrer gesellschaftlichen Rolle bedroht werden, bestimmt das NCCN, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies kann beispielsweise Politiker, Polizisten, Magistrate, Richter usw. betreffen. 

Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem NCCN und verschiedenen Partnern. Bedrohungen werden vom Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) und von der föderalen Polizei analysiert, woraufhin das NCCN für jede Akte und für jede betroffene Person spezifische Maßnahmen ausarbeitet. Anschließend überwacht das NCCN deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Polizeidiensten. 

Im Jahr 2025 wurden 74 neue Akten mit insgesamt 115 betroffenen Personen eröffnet. Dies ist ein leichter Anstieg im Vergleich zu 2024, wo 67 neue Akten für 101 betroffene Personen eröffnet worden sind. 

Von den 74 Akten, die 2025 eröffnet worden sind, sind derzeit noch 34 offen. Insgesamt sind derzeit 92 Akten für 174 betroffene Personen offen. 

Entwicklung der Zahlen 
 

Grafiek die de evolutie van de beveilingsdossiers toont tussen 2007 en 2025

Maßnahmen 

Um bedrohte Personen zu schützen, legt das NCCN auf der Grundlage einer Bedrohungsanalyse Maßnahmen fest. Zunächst werden Anpassungen im Lebensumfeld bevorzugt, um das Risiko so weit wie möglich zu vermeiden (z. B. indem bestimmte Orte gemieden werden). Anschließend werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt. Es kann sich um sichtbare oder unsichtbare, präventive oder reaktive Maßnahmen handeln. 

Beispiele für solche Maßnahmen sind Beratung, ständiger Kontakt mit der lokalen Polizei, regelmäßige Streifen oder sogar ständige Präsenz von Polizeidiensten in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. 

In ganz besonderen Ausnahmefällen können weitreichende Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. ein Nahschutz oder sogar eine Unterbringung in einer gesicherten Wohnung. Solche Maßnahmen haben jedoch eine besonders große Auswirkung auf die betreffende Person und werden daher nur im Falle einer großen und sehr konkreten Bedrohung ergriffen. 

Aus Sicherheitsgründen kommuniziert das Nationale Krisenzentrum weder über die Art der getroffenen Maßnahmen noch über das gesamte Spektrum der möglichen Maßnahmen.