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Konzertierungsausschuss: Friseursalons ab Samstag, dem 13. Februar, wieder geöffnet

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert. Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, dass die Friseursalons ab dem 13. Februar unter sehr strengen Auflagen wieder öffnen dürfen und dass ab diesem Datum auch Außenaktivitäten in Tierparks erlaubt sind.

Die aktuelle Lage in Bezug auf das Coronavirus in unserem Land ergibt weiterhin ein gemischtes Bild. Die Zahl der Infektionen ist seit Dezember stabil. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle ist leicht gesunken. Derweil muss die Ausbreitung ansteckender Varianten des Virus weiterhin verhindert werden. Daher ist nach wie vor äußerste Vorsicht geboten.

Der Konzertierungsausschuss erkennt jedoch auch an, dass die Körperpflege unbestreitbar zu einem besseren sozialen und psychischen Wohlbefinden beiträgt. Deshalb werden die nichtmedizinischen Kontaktberufe schrittweise wieder öffnen können. Friseure können ihre Tätigkeit ab Samstag, dem 13. Februar, wieder aufnehmen. Andere nichtmedizinische Kontaktberufe, wie Schönheitssalons, Massagesalons und Nagelstudios, können ab dem 1. März wieder arbeiten.

Sehr strikte Bedingungen

Die Wiedereröffnung der nichtmedizinischen Kontaktberufe unterliegt sehr strikten Bedingungen und verschärften Protokollen, die insbesondere Folgendes vorschreiben:

  • 10-minütige Wartezeit zwischen den Behandlungen zwecks Säuberung und Desinfektion des Behandlungsbereichs
  • Verpflichtung, auf Terminvereinbarung zu arbeiten
  • Kunden warten draußen
  • Ausreichende Belüftung, z.B. durch Öffnen von Fenstern und Türen
  • Beibehaltung des Verbots häuslicher Dienstleistungen

Außenaktivitäten in Tierparks

Tierparks dürfen ab dem 13. Februar nach den gleichen Regeln wie Naturparks öffnen. Das bedeutet unter anderem, dass dort nur Aktivitäten im Freien erlaubt sind und eine strenge Zugangskontrolle erfolgt.

Ferienwohnungen in Ferienparks und Bungalowparks sowie Campingplätze

Der Konzertierungsausschuss hat des Weiteren den Entscheid des Staatsrates vom 2. Februar über Ferienhäuser in Ferienparks und Bungalowparks und Campingplätze zur Kenntnis genommen. In Übereinstimmung mit dem Entscheid können sie ihre Tätigkeit wieder ab dem 8. Februar unter den gleichen restriktiven Bedingungen wie andere Unterbringungsarten aufnehmen. Das bedeutet unter anderem, dass ihre Restaurants, Bars und anderen Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben müssen.

Immobiliensektor

Der Konzertierungsausschuss bestätigte seine frühere Entscheidung, ab dem 13. Februar Besichtigungen von Immobilien im Rahmen der Tätigkeit professioneller Immobilienmakler zuzulassen.

Zeitrahmen

Der Konzertierungsausschuss bestätigte, dass die derzeitigen Beschränkungen schrittweise aufgehoben werden können, sobald sich die epidemiologische Situation strukturell verbessert. Die Erhöhung der Zahl der geimpften Bürger, insbesondere in Risikogruppen, wird sich positiv darauf auswirken. Das COVID-19-Kommissariat und die GEMS wurden aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Ministern und Sektoren einen Zeitplan zu erstellen.

Neuer Konzertierungsausschuss am 26. Februar

Schließlich hat der Konzertierungsausschuss noch beschlossen, die Gültigkeit des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 bis zum 1. April 2021 zu verlängern, um die notwendige Rechtssicherheit über den 1. März 2021 hinaus zu gewährleisten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in der Zwischenzeit Entscheidungen oder Änderungen erfolgen.

Die nächste Sitzung des Konzertierungsausschusses ist für Freitag, den 26. Februar 2021, vorgesehen.