Konzertierungsausschuss billigt Corona-Barometer, Code Rot ab dem 28. Januar
Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Zahl der Infektionen weiter stark ansteigt. Die Reproduktionsrate für Infektionen und Krankenhausaufnahmen bleibt über 1, was auf eine verstärkte Ausbreitung des Virus hinweist. Auch die Zahl der Krankenhausaufnahmen steigt, während die Zahl der von Corona-Patienten belegten Intensivbetten weiterhin leicht rückläufig ist. Dies spiegelt die Eigenschaften der Omikron-Variante wider, die seltener zu schweren Erkrankungen führt, aber wesentlich ansteckender ist.
1. Corona-Barometer
Ziel
Das Corona-Barometer ist ein Instrument zur proaktiven Politikvorbereitung und Kommunikation und soll den betroffenen Sektoren mehr Planungssicherheit geben, die Entscheidungen des Konzertierungsausschusses strukturieren und sie transparenter machen.
Code Gelb, Orange und Rot
Das Corona-Barometer besteht aus drei Phasen, die den Druck auf die Gesundheitsversorgung widerspiegeln:
- Code Gelb: epidemiologische Situation und Druck auf Krankenhäuser unter Kontrolle,
- Code Orange: zunehmender Druck auf das Gesundheitssystem; ein Eingreifen ist nötig, um den Trend umzukehren,
- Code Rot: hohes Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems.
Bei der Festlegung des anzuwendenden Codes wird der Konzertierungsausschuss neben dem Druck auf die Gesundheitsversorgung auch eine Gesamtbewertung der epidemiologischen Situation berücksichtigen und der geistigen Gesundheit besondere Aufmerksamkeit widmen.
Betroffene Sektoren
Das Barometer konzentriert sich auf öffentliche Ereignisse, den Horeca-Sektor und Freizeitaktivitäten. Bei der Festlegung der Maßnahmen wird unterschieden zwischen Aktivitäten, die in Innenräumen bzw. im Freien stattfinden und zwischen dynamischen und nicht dynamischen Aktivitäten. Weitere Sektoren können eventuell später hinzugefügt werden. Das Unterrichtswesen und die sozialen Kontakte werden nicht Teil des Barometers sein.
2. Code Rot ab dem 28. Januar
Insbesondere aufgrund des beschleunigten Anstiegs der Krankenhausaufnahmen, der hohen Positivitätsrate und der starken Verbreitung von Omikron mit einer steigenden Anzahl Abwesenheiten in Schulen, in Unternehmen, im Gesundheitspflegesektor und im öffentlichen Dienst hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, das Barometer am 28. Januar in Code Rot mit folgenden Maßnahmen zu starten:
Öffentliche Ereignisse
Öffentliche Ereignisse wie Theateraufführungen und Fußballspiele sind in Innenräumen und im Freien erlaubt, mit Ausnahme von dynamischen Veranstaltungen in Innenräumen wie Tanzveranstaltungen.
Das Tragen einer Maske ist in Innenräumen wie im Freien Pflicht. Das CST ist ab 50 Teilnehmern in Innenräumen und 100 Teilnehmern im Freien vorgeschrieben.
Eine Kapazität von bis zu 200 Personen ist immer erlaubt. Für größere Veranstaltungsorte ist ein Belegungsgrad von 70 bis zu 100 % erlaubt, sofern die Luftqualität unter 900 ppm gehalten wird.
Eheschließungen und Bestattungen sind wie bisher erlaubt.
Horeca-Sektor
Horeca-Betriebe dürfen nun bis Mitternacht geöffnet bleiben. Gäste und Personal müssen weiterhin Maske tragen und ein CST vorweisen können. Außerdem bleiben die Regeln bezüglich der 6er-Tische und des Verbots, im Stehen zu konsumieren, weiterhin anwendbar. Betriebe des Nachtlebens und Diskotheken (Innenräume/dynamisch) bleiben geschlossen.
Organisierte Aktivitäten in der Gruppe
In organisiertem Rahmen stattfindende Gruppenaktivitäten wie Treffen von Jugendbewegungen, das Vereinsleben und die Ausübung von Sport im Amateurbereich sind erlaubt. Dabei dürfen höchstens 80 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien zusammenkommen. Lager mit Übernachtung sind erlaubt.
Wiederaufnahme einer Reihe von Aktivitäten in Innenräumen
Mit Ausnahme von Diskotheken und Tanzlokalen dürfen die folgenden derzeit geschlossenen Innenräume wieder für die Öffentlichkeit öffnen: Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tierparks und Zoos, subtropische Schwimmbäder und Freizeitbereiche von Schwimmbädern, Trampolinparks, Bowlingbahnen und Dart-, Snooker- und Billardhallen, Paintball-Zentren, Laserspiele, Escape Rooms, Kasinos, Automatenspielhallen und Wettbüros.
Homeoffice, Einkaufen und Maskenpflicht
Die derzeitigen Maßnahmen in Bezug auf Homeoffice (vier Tage pro Woche) und sicheres Einkaufen sowie die Maskenpflicht bleiben anwendbar.
Gültigkeit des Impfzertifikats ab dem 1. März
Eine Auffrischungsdosis (Booster) ist ein wichtiger Schutz gegen das Virus. Daher hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats im Rahmen des Covid Safe Tickets ab dem 1. März von 270 Tagen auf 150 Tage zu verkürzen. Die Auffrischungsdosis ist unbegrenzt gültig.
Dies bedeutet, dass jeder, der vor dem 1. Oktober mit einer Dosis (ausschließlich Janssen) beziehungsweise zwei Dosen (Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca/Oxford) geimpft worden ist, vor dem 1. März eine Auffrischungsdosis erhalten haben muss. Andernfalls verfällt das Impfzertifikat.
Die Gültigkeit des Genesungszertifikats wird ebenfalls auf 150 Tage verkürzt.
Diese Änderungen gelten nur für Personen über 18 Jahren.
Verlängerung der epidemischen Notsituation ("Pandemie-Gesetz")
Aus der Risikoanalyse der RAG und der Stellungnahme des COVID-19-Kommissariats geht hervor, dass die im Gesetz vorgesehenen kumulativen Kriterien derzeit noch erfüllt sind und ein föderaler Ansatz erforderlich bleibt.
Der Konzertierungsausschuss nimmt die Verlängerung der epidemischen Notsituation um drei Monate, bis zum 28. April 2022, zur Kenntnis. Diese Notsituation wird in regelmäßigen Abständen bewertet.
Erhöhung der Impfquote
Schließlich hat der Konzertierungsausschuss auch die Note des COVID-19-Kommissariats über die Erhöhung der Impfquote sowie die angeforderten Stellungnahmen zur Kenntnis genommen.
Der Konzertierungsausschuss fordert die Regierungen auf, dieses Dossier an ihre Parlamente weiterzuleiten, um möglichst bald eine parlamentarische Debatte zu ermöglichen. Die Parlamente werden außerdem gebeten, den epidemiologischen Wert des Covid Safe Tickets und seinen Nutzen für die Bewältigung der Pandemie zu bewerten.