Konzertierungsausschuss beschließt umfassendes "Abkühlungspaket"
Der Konzertierungsausschuss stellt einen neuen hohen Sieben-Tage-Durchschnittswert von 221 Krankenhausaufnahmen und eine Verdoppelung der Infektionszahlen alle zwei Wochen fest.
Auch die Positivitätsrate ist in der letzten Woche gestiegen, wobei der stärkste Anstieg bei den Teenagern (10 bis 19 Jahre) und den 40- bis 64-Jährigen zu verzeichnen ist.
Die meisten Infektionsherde werden in den Schulen und am Arbeitsplatz festgestellt.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Konzertierungsausschuss ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die steigende Tendenz sowohl bei der Anzahl Infektionen als auch bei den Krankenhausaufnahmen umgekehrt werden soll.
Zusammenkünfte von höchstens 4 Personen im Freien
Personengruppen, die sich im Freien treffen, sind auf höchstens vier Personen begrenzt (Kinder bis 12 Jahre einschließlich nicht mitgerechnet). Haushalte mit mehr als vier Personen dürfen sich natürlich in größerer Zahl fortbewegen.
Nicht wesentliche Geschäfte auf Terminvereinbarung
Nicht wesentliche Geschäfte dürfen Kunden nur auf Terminvereinbarung empfangen, wobei die Höchstanzahl Kunden, die sich gleichzeitig vor Ort aufhalten dürfen, von der Größe des Geschäfts abhängt, bei einem absoluten Maximum von 50 Personen. Zwei Personen desselben Haushalts dürfen das Geschäft gemeinsam betreten.
Hauslieferungen und "Click-and-Collect" sind weiterhin möglich, sofern kein Körperkontakt stattfindet und das Geschäft nicht vom Kunden betreten wird.
Wesentliche Geschäfte (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, aber auch Geschäfte mit Hygieneartikeln, Bekleidungsstoffen, Blumen und Pflanzen, Telekommunikationsgeschäfte und Buch- und Zeitungsläden) können weiterhin Kunden ohne Terminvereinbarung empfangen.
Schließung der nichtmedizinischen Kontaktberufe
Die nichtmedizinischen Kontaktberufe müssen schließen. Dies betrifft unter anderem:
- Schönheitssalons,
- nichtmedizinische Fußpflegeinstitute,
- Nagelstudios,
- Massagesalons,
- Friseure und Barbiere,
- Tattoo- und Piercingstudios.
Jugend und Unterrichtswesen
In allen Unterrichtsstufen (Primar- und Sekundarstufe, Teilzeit-Kunstunterricht, Hochschulwesen und Weiterbildung) ist der Unterricht vom 29. März bis zum 2. April einschließlich ausgesetzt. Die Kindergärten bleiben geöffnet. In der Woche vor den Osterferien dürfen jedoch noch Prüfungen durchgeführt werden.
Zwischen dem 29. März und dem 2. April wird eine Kinderbetreuung für Kinder angeboten, deren Eltern an Arbeitsplätzen arbeiten, an denen Homeoffice nicht möglich ist, sowie für Kinder von Personen, die keine Möglichkeit haben, Kinder zu betreuen. Der Unterricht wird nach den Osterferien am Montag, dem 19. April, wieder aufgenommen, wenn möglich vollständig als Präsenzunterricht für die Sekundarstufe.
Jugendlager und außerschulische Aktivitäten bleiben in begrenzten Gruppen von höchstens 10 Jugendlichen und ohne Übernachtung möglich.
Strengere Kontrollen des Homeoffice
Die Kontrollen der Einhaltung der Homeoffice-Pflicht werden verschärft.
Der Arbeitgeber muss ein Register darüber führen, wer sich wann am Arbeitsplatz aufhält. Auch öffentliche Verwaltungen müssen der Homeoffice-Pflicht nachkommen.
Nicht notwendige Reisen ins Ausland bleiben verboten
Nicht notwendige Reisen bleiben während der Osterferien verboten. Die Grenzkontrollen werden deutlich verstärkt.
Kundgebungen
Die Anzahl Teilnehmer für statische Kundgebungen auf öffentlichen Straßen ist auf 50 Personen begrenzt.
Wichtigkeit der Grundregeln
Der Konzertierungsausschuss bekräftigt die Bedeutung:
- der Einhaltung der geltenden Gesundheitsmaßnahmen durch die Bevölkerung,
- der strikten Durchsetzung dieser Maßnahmen durch Polizei und Inspektionsdienste,
- der Homeoffice-Pflicht und ihre strikte Durchsetzung durch die Inspektionsdienste,
- der Maßnahmen der lokalen Behörden zur Vermeidung von Menschenansammlungen an belebten Orten.
Der Konzertierungsausschuss, das Corona-Kommissariat und die Risk Assessment Group überwachen die Situation weiterhin täglich genau und werden sich sofort treffen, wenn die Situation es erfordert.
Die Ministerielle Erlass gilt bis einschließlich 25. April.