Im Jahr 2024 erhielten 101 Personen Schutz, nachdem sie bei der Ausübung ihrer Funktion bedroht worden waren
Bedrohungen bei der Ausübung der Funktion
Wenn Personen bei der Ausübung ihrer Funktion, ihres Berufs oder ihrer sozialen Rolle bedroht werden, werden vom NCCN Schutzmaßnahmen festgelegt. Dies betrifft beispielsweise Politiker, Polizeibeamte, Magistrate, Richter usw.
Bedrohungen werden vom Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) und von der föderalen Polizei analysiert.
Das NCCN erstellt dann für jede Akte und für jede betroffene Person spezifische Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Polizeidiensten. Im Jahr 2024 wurden 67 neue Akten mit insgesamt 101 betroffenen Personen eröffnet. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2023, wo 75 neue Akten mit 124 betroffenen Personen eröffnet worden waren.
Derzeit sind 87 Akten für insgesamt 123 Personen offen.
Maßnahmen
Um bedrohte Personen zu schützen, legt das NCCN auf der Grundlage einer Bedrohungsbewertung Schutzmaßnahmen fest. Zunächst werden Eingriffe in das Lebensumfeld bevorzugt, um das Risiko so weit wie möglich zu vermeiden (z. B. indem bestimmte Orte gemieden werden). Anschließend werden zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Es kann sich um sichtbare oder unsichtbare, präventive oder reaktive Maßnahmen handeln.
Sie können von einer Beratung, einer ständigen Kontaktperson bei der lokalen Polizei, der vorrangigen Behandlung bei Notrufzentralen bis hin zu regelmäßigen Streifen oder der ständigen Präsenz von Polizeidiensten in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes reichen.
In ganz besonderen Ausnahmefällen können weitreichende Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. ein Nahschutz oder sogar eine Unterbringung in einem gesicherten Haus. Solche Maßnahmen haben jedoch eine besonders große Auswirkung auf die betreffende Person und werden daher nur im Falle einer großen und sehr konkreten Bedrohung ergriffen.
Das Nationale Krisenzentrum kommuniziert nie über individuelle Akten.