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Ein wichtiger Schritt hin zu einem aktualisierten verordnungsrechtlichen Rahmen für Noteinsatzplanung und Krisenbewältigung

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Der Königliche Erlass vom 26. April 2024 zur Festlegung des nationalen Noteinsatzplans ist am 14. Mai im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden. Außerdem liegt ein Ministerielles Rundschreiben zur Unterzeichnung vor, das den aktuellen Königlichen Erlass über die lokale Noteinsatzplanung verdeutlicht. Beide Texte sind ein wichtiger Schritt hin zu einem harmonisierten Rechtsrahmen für die Noteinsatzplanung und die Krisenbewältigung auf lokaler, provinzialer und nationaler Ebene. 

Die beiden Rechtstexte sind Teil der Vorbereitung des Gesetzbuches über die Noteinsatzplanung und die Krisenbewältigung. Mit der Veröffentlichung dieses neuen Königlichen Erlasses und der anstehenden Verteilung des Rundschreibens können einige Elemente der Vorschriften bereits kurzfristig an die Bedürfnisse und Anforderungen aus der Praxis angepasst werden. Gleichzeitig läuft die Vorbereitung des Gesetzbuches weiter, damit die nächste Regierung schnell damit arbeiten kann.

Nationaler Noteinsatzplan

Der neue Königliche Erlass vom 26. April 2024, mit dem der neue nationale Noteinsatzplan festgelegt wird, ist heute veröffentlicht worden. Dieser Königliche Erlass ersetzt den Königlichen Erlass vom 31. Januar 2003. Die wichtigsten Elemente sind: 

  • die Einrichtung eines nationalen Sicherheitsbüros, in dem verschiedene öffentliche Dienste zusammenarbeiten und das die Prioritäten in Bezug auf die nationale Noteinsatzplanung festlegt. Das nationale Sicherheitsbüro wird auch für die Bewertung der Krisen auf nationaler Ebene zuständig sein,
  • der Anwendungsbereich: Der nationale Noteinsatzplan gilt für alle Risiken, für die es keinen spezifischen nationalen Noteinsatzplan gibt. So gibt es beispielsweise spezifische nationale Noteinsatzpläne für nukleare Risiken oder für Terroranschläge,
  • die drei Stufen, in denen der Plan aktiviert werden kann: Stand-by, Voralarm und Alarm. Jede dieser drei Stufen gewährleistet erhöhte Wachsamkeit, die Umsetzung bestimmter Vorbereitungen und die Einrichtung operativer Kommunikationskanäle,
  • die Organisation der nationalen Krisenbewältigung in verschiedenen Krisenstäben, 
  • die Verordnungsgrundlage für einige Krisenstäbe, die bisher noch nicht in den Rechtsvorschriften aufgenommen worden sind. Dies gilt beispielsweise für die Nationale Logistikplattform (NatLoghub), die den logistischen Bedarf in Notfällen zentralisiert und koordiniert, 
  • eine systematische Einladung der Gliedstaaten zur Krisenbewältigung. 

Ministerielles Rundschreiben

2019 ist der Königliche Erlass mit den Rechtsvorschriften in Bezug auf die Noteinsatzplanung auf lokaler Ebene veröffentlicht worden. In diesem Königlichen Erlass wird die Rolle der Bürgermeister und der Gouverneure bei der Noteinsatzplanung und der Krisenbewältigung festgelegt. Um diesen Text weiter zu verdeutlichen, liegt ein Ministerielles Rundschreiben zur Unterzeichnung bereit, das in Kürze verteilt werden soll.  

Dieses Ministerielle Rundschreiben enthält unter anderem:

  • eine detaillierte Liste der Aufgaben eines Noteinsatzplanungskoordinators,
  • die Weise, wie Vereinbarungen getroffen werden können, wenn ein Noteinsatzplanungskoordinator mehreren Bürgermeistern beisteht,
  • eine klare Beschreibung der Aufträge während einer Krisenbewältigung auf lokaler Ebene, 
  • eine Klärung des Übergangs zwischen verschiedenen Phasen der Krisenbewältigung.