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Der Konzertierungsausschuss setzt den Outdoor-Plan aus und bittet um Maßnahmen im Unterrichtswesen

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute die Lage in Bezug auf das Coronavirus erörtert.

Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Zahl der Neuinfektionen seit dem 12. März erneut und in beschleunigter Weise gestiegen ist.

Die Positivitätsrate steigt ebenfalls leicht an. Der Anstieg betrifft alle Altersgruppen mit Ausnahme der über 65-Jährigen. Der Anstieg der Positivitätsrate ist in der Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen am größten. 

Der Gesamtanteil der Infektionen durch die neuen Virusvarianten steigt weiter an, so dass mittlerweile etwa 65 Prozent der Infektionen auf die Varianten zurückzuführen sind.

Auch die Zahl der Infektionen und Cluster im Unterrichtswesen hat zugenommen.

Die Anzahl der Krankenhausaufenthalte zeigt wieder einen deutlichen Aufwärtstrend, ebenso wie die Kurve für die Belegung der Intensivbetten. Die Krankenhäuser sind nun in Phase 1B des Notfallplans eingetreten.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Entscheidungen getroffen.

Aufschub des Outdoor-Plans

Der Outdoor-Plan wird vorübergehend ausgesetzt, mit Ausnahme der Aktivitäten für Jugendliche (bis einschließlich 18 Jahre) für maximal zehn Personen, im Freien und ohne Übernachtung. Für Kinder unter 12 Jahren finden die Aktivitäten vorzugsweise im Freien statt.

Maßnahmen im Unterrichtswesen

Der Konzertierungsausschuss bittet die Unterrichtsminister, bis Montag, dem 22. März, einen detaillierten und umfassenden Plan zu erstellen, um die Zahl der Infektionen und Cluster in den Schulen so schnell wie möglich zu begrenzen.

Darüber hinaus hat der Konzertierungsausschuss Folgendes beschlossen:

  • Die ursprünglich für den 29. März vorgesehene Möglichkeit für Schüler der zweiten Stufe des Sekundarunterrichts, vollzeitig in den Präsenzunterricht zurückzukehren, wird bis nach den Osterferien ausgesetzt.
  • Das Tragen einer Schutzmaske wird für alle Schüler der fünften und sechsten Primarschulklassen spätestens ab Mittwoch, dem 24. März, Pflicht.
  • Vollzeitpräsenzunterricht in der Sekundarstufe wird erst nach den Osterferien möglich sein, ab dem 19. April. 
  • Vollzeitpräsenzunterricht muss mit regelmäßigen Tests der Lehrer und in einer zweiten Phase auch der Schüler einhergehen.

 

Antigentests für Personen, die in Risikosektoren nicht im Homeoffice arbeiten können

Ab Montag, dem 22. März, werden in Risikosektoren, in denen Homeoffice nicht möglich ist, Antigentests eingesetzt.

Begrenzte Anzahl Plätze in Zügen

Die Anzahl Plätze in Zügen mit touristischen Zielorten wird begrenzt. Außer an Schultagen dürfen in den Zügen nur die Fensterplätze benutzt werden, außer für Kinder unter 12 Jahren.

Wichtigkeit der Grundregeln

Der Konzertierungsausschuss erinnert an die Bedeutung:

  • der Einhaltung der geltenden Gesundheitsmaßnahmen durch die Bevölkerung,
  • der strengen Kontrolle der Anwendung dieser Maßnahmen durch Polizei und Inspektionsdienste,
  • der Verpflichtung, im Homeoffice zu arbeiten, und der strengen Kontrolle der Anwendung dieser Verpflichtung durch die Inspektionsdienste,
  • der Maßnahmen, die von lokalen Behörden ergriffen werden, um Menschenansammlungen an stark frequentierten Orten zu vermeiden.

Der Konzertierungsausschuss, das Corona-Kommissariat und die Risk Assessment Group überwachen die Situation weiterhin täglich und werden sich sofort treffen, wenn die Situation es erfordert.

Der Ministerielle Erlass wird bis zum 30. April verlängert, mit Ausnahme des Verbots von nicht unbedingt notwendigen Reisen, das bis zum 18. April verlängert wird, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Zusammenarbeitsabkommen über die Durchsetzung der Quarantäne- und Testpflicht für Reisende.