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Coronavirus: Fase 2 gehandhaafd, overgang naar de federale fase en bijkomende maatregelen

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Wie am 10. März angekündigt, wird die Verbreitung des Coronavirus täglich neu bewertet. Die Gesundheitslage am heutigen Tage ist nicht dieselbe wie gestern oder morgen. Aufgrund der letzten Entwicklungen ist der Nationale Sicherheitsrat am Donnerstag, den 12. März, auf Ersuchen der Premierministerin und in Ansprache mit den Ministerpräsidenten zusammengetreten. Diese Zusammenkunft des Nationalen Sicherheitsrats ist im Anschluss an die Versammlungen der Expertengruppen Risk Assessment Group und Risk Management Group erfolgt.

Im Hinblick auf die Eindämmung der Epidemie wurde beschlossen, die bestehenden Maßnahmen um zusätzliche Maßnahmen der Einschränkung sozialer Kontakte zu erweitern. Diese Maßnahmen sind verhältnismäßig und auf maximale Effizienz ausgerichtet. Auf operativer Ebene gehen wir zur föderalen Phase über, d.h. alle Entscheidungen werden in einem insbesondere aus der Premierministerin, den zuständigen Ministern und den Ministerpräsidenten zusammengesetzten Krisenbewältigungsbüro getroffen. Diese Phase ermöglicht eine bessere Koordination und Information über die in den verschiedenen Teilgebieten getroffenen Maßnahmen. Die angekündigten Maßnahmen sind auf dem gesamten Staatsgebiet anwendbar.

Alle Befugnisebenen teilen den Willen, die beschlossenen Maßnahmen auf kohärente Weise zu ergreifen und umzusetzen und entsprechend zu kommunizieren. Wir möchten, dass Entscheidungen überall gleich umgesetzt werden. Prioritär ist dabei der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Maßnahmen

Die Maßnahmen gelten von Freitag ab Mitternacht bis zum 3. April einschließlich. Wie zuvor wird die Entwicklung der Lage täglich neu bewertet.

    Schulen:

    • In den Schulen wird der Unterricht ausgesetzt. Eine Betreuung wird zumindest für die Kinder des medizinischen Personals, des Pflegepersonals und der mit der Sicherheit beauftragten Behörden (öffentliche Sicherheit) organisiert. Für Kinder, deren Betreuung nur durch ältere Personen gewährleistet werden kann, können sich die Eltern ebenfalls an die Schulen wenden.
    • Krippen bleiben geöffnet.
    • Hochschulen und Universitäten wird geraten, Kursmodule online zu erteilen. Diese Schulen werden also nicht geschlossen, aber aufgefordert, Alternativen zu traditionellen Vorlesungen in Hörsälen oder geschlossenen Räumen anzubieten.  

    Geschäfte und Freizeitaktivitäten (Sport, Kultur, Folklore usw.):

    • All diese Aktivitäten werden abgesagt, unabhängig von ihrer Größe oder ob es sich um öffentliche oder private Veranstaltungen handelt.
    • Unter anderem Diskotheken, Kneipen und Restaurants bleiben geschlossen.
    • Hotels bleiben abgesehen von angrenzenden Restaurants geöffnet.
    • Hauslieferungen und Drive-in sind erlaubt.
    • Geschäfte sind die ganze Woche geöffnet, außer am Wochenende.
    • Lebensmittelgeschäfte und Apotheken hingegen öffnen ganz normal (auch am Wochenende). Allerdings wird ihnen geraten, die Hygienemaßnahmen auf der Grundlage der bereits mitgeteilten Empfehlungen zu verschärfen.

    Arbeit:

    • Im Rahmen des Möglichen soll weiter gearbeitet werden, allerdings ist Telearbeit vorzuziehen und sollte verstärkt gefördert werden.

    Öffentliche Verkehrsmittel:

    • Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren normal, es wird aber darum gebeten, nur unerlässliche Fahrten zu unternehmen. Angepasste Arbeitszeiten sollten es ermöglichen, eine Überlastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verhindern.

    Diese Maßnahmen kommen zu den vorher festgelegten Maßnahmen hinzu. Wir bleiben in einer verstärkten Phase 2.

    Auswirkungen auf die Wirtschaft

    Wir sind uns sehr wohl dessen bewusst, dass diese Entscheidungen insbesondere in bestimmten Sektoren Auswirkungen auf die Wirtschaft haben werden.

    In diesem Rahmen hat der Ministerrat am vergangenen 6. März zehn Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen verabschiedet:

    • zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt
    • zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen
    • Zahlungsplan für die Arbeitgeberbeiträge
    • Zahlungsplan für die Mehrwertsteuer
    • Zahlungsplan für die Zahlung des Berufssteurvorabzugs
    • Zahlungsplan für die Steuer der natürlichen Personen/die Gesellschaftssteuer
    • Senkung der Vorauszahlungen der Selbständigen
    • Aufschub oder Befreiung von der Zahlung der Sozialbeiträge der Selbständigen
    • Zuerkennung eines Ersatzeinkommens für Selbständige (Anspruch auf Überbrückungs­maßnahmen)
    • Flexibilität in der Ausführung von öffentlichen Aufträgen

    Diese Maßnahmen unterliegen einer ständigen Bewertung und werden gegebenenfalls verstärkt.

    Außerdem erinnern wir daran, dass mehr denn je die grundlegenden Hygienevorkehrungen gelten: Hände mit Seife waschen, husten und niesen in der Armbeuge und enge Kontakte vermeiden. Bei geringstem Zweifel sollten Sie Ihren Hausarzt kontaktieren. Jeder muss dazu beitragen, die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.

    Mehr Informationen

    Nähere Einzelheiten über die Anwendung dieser verschiedenen Maßnahmen werden in den nächsten Stunden mitgeteilt.

    Diese Informationen können sie auf der eigens eingerichteten Website einsehen: https://www.info-coronavirus.be/de

    Bürger mit spezifischen Fragen können sich ebenfalls an folgende Telefonnummern wenden:

    • Für Fragen über Gesundheit oder öffentliche Ordnung: 0800/14.689
    • Für wirtschaftliche Fragen: 0800/120.33