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Code Orange ab 18. Februar: keine Sperrstunde mehr für Horeca-Sektor, Nachtleben wieder geöffnet

Coronabarometer. Stufe Geld. stufe orange. Stufe rot.
Am Morgen des 18. Februar wird das Corona-Barometer auf Code Orange umgestellt. Dies hat der Konzertierungsausschuss beschlossen. Dies bedeutet unter anderem, dass die dem Horeca-Sektor auferlegte Sperrstunde wegfällt und das Nachtleben wieder öffnen kann. Auch alle öffentlichen Ereignisse in Innenräumen und im Freien sind erlaubt. Homeoffice ist nicht mehr Pflicht, bleibt aber empfohlen.

Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Infektionsspitze der Omikron-Welle erreicht ist und die Zahl der Neuinfektionen in den letzten zwei Wochen zurückgegangen ist. Gleichzeitig liegt die Reproduktionsrate für Infektionen und Krankenhausaufnahmen inzwischen unter 1, was eine verminderte Viruszirkulation bestätigt. Die Zahl der neuen Krankenhausaufnahmen ist ebenfalls zurückgegangen, Gleiches gilt für die Zahl der auf Intensivstationen aufgenommenen Corona-Patienten.

Auf der Grundlage dieser Entwicklungen hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, ab Freitag, dem 18. Februar, zum Code Orange überzugehen. Konkret bedeutet dies Folgendes:

Horeca-Sektor

  • Die auferlegte Sperrstunde entfällt wie auch die Begrenzung der Anzahl Personen pro Tisch und die Verpflichtung, im Sitzen zu konsumieren.
  • Nur noch das Personal muss eine Maske tragen.
  • Das Nachtleben kann mit einer Kapazität von 70 % wieder öffnen.

Ereignisse

  • Alle öffentlichen Ereignisse in Innenräumen und im Freien sind stets erlaubt.
  • Das Tragen einer Maske ist Pflicht bei:
    • nicht dynamischen Aktivitäten in Innenräumen,
    • dynamischen Aktivitäten in Innenräumen und im Freien, nur für das Personal.
  • Das CST ist bei allen Aktivitäten ab 50 Personen in Innenräumen und ab 100 Teilnehmern im Freien Pflicht.
  • Eine Kapazität von 200 Personen ist immer erlaubt, kann aber erweitert werden auf:
    • 70 % für dynamische Aktivitäten in Innenräumen,
    •  80 % für nicht dynamische Aktivitäten in Innenräumen und für alle Aktivitäten im Freien,
    • 100 % bei einer Luftqualität unter einem gemessenen durchschnittlichen Zielwert von 900 ppm CO2 für Aktivitäten in Innenräumen,
    • 100 % für Aktivitäten im Freien, wenn mit Blöcken mit bis zu 2 000 Personen gearbeitet wird oder wenn nach positiver Stellungnahme des lokalen Sicherheitsbüros zusätzliche Anti-Crowding-Maßnahmen (Kontrolle von Menschenmengen) ergriffen werden.
  • Eheschließungen und Bestattungen sind wie bisher erlaubt.

Organisierte Freizeitaktivitäten 

Für organisierte Freizeitaktivitäten im Freien gibt es keine Höchstkapazität mehr; bei organisierten Freizeitaktivitäten in Innenräumen gilt eine Höchstkapazität von 200 Personen. Diese Höchstzahl gilt nicht für sportliche Aktivitäten, mit Ausnahme von Sportlagern.

Belüftung

Der Konzertierungsausschuss unterstreicht die Bedeutung einer guten Belüftung von Innenräumen. Wird der Grenzwert von 1 500 ppm CO2 oder eine Lüftungsleistung von 18 m³ pro Person oder 18 m³ Luftreinigung pro Stunde und Person erreicht, muss die Kapazität reduziert werden oder müssen andere Maßnahmen ergriffen werden.

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben. Dennoch bleibt Homeoffice so weit wie möglich empfohlen.

Einkaufen

Beim Einkaufen gibt es keine Einschränkungen mehr. Die Sperrstunde für Nightshops entfällt.

Maskenpflicht

Ab dem 19. Februar gilt die Maskenpflicht nur noch für Personen ab 12 Jahren.

Reisevorschriften

Bei der Einreise in das Staatsgebiet wird der Farbcode des Herkunftslandes nicht mehr berücksichtigt. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Belgien haben und aus EU-/Schengen-Ländern oder Drittländern in unser Land einreisen, müssen nunmehr über ein gültiges Impf-, Test- oder Genesungszertifikat verfügen. Die Vorschriften für Gebiete mit sehr hohem Risiko und für unbedingt notwendige und nicht unbedingt notwendige Reisen gelten jedoch weiterhin, ebenso wie die 48-Stunden-Regel und die Ausnahmen für bestimmte Kategorien von Reisenden wie Transporteure und Grenzgänger.

In Übereinstimmung mit der Empfehlung (EU) 2022/107 des Rates und mit der Entwicklung der weltweiten Ausbreitung der Omikron-Variante beschließt der Konzertierungsausschuss, die Zertifikate wie folgt anzupassen:

  • Das Impfzertifikat ist im Fall einer Grundimpfung 270 Tage und im Fall einer Auffrischungsimpfung unbegrenzt gültig.
  • Das Testzertifikat ist 24 Stunden lang für einen Antigen-Schnelltest (RAT) gültig. Hinweis: Es werden nur RAT akzeptiert, die auf europäischer Ebene zugelassen sind. PCR-Tests sind 72 Stunden lang gültig.
  • Der Konzertierungsausschuss fordert die Minister der Volksgesundheit auf, die Test- und Quarantänevorschriften im Zusammenhang mit Reisen zu vereinfachen.