Code Gelb ab Montag, dem 7. März
Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Infektionen und die Zahl der neuen Krankenhausaufnahmen stetig zurückgehen. Die Reproduktionsrate für Infektionen und Krankenhausaufnahmen bleibt konstant unter 1, was auf eine deutlich schwächere Viruszirkulation hinweist. Gleichzeitig sinkt auch die Zahl der (durch COVID-Patienten) auf den Intensivstationen belegten Betten, und zwar deutlich unter die Schwelle von 300 Betten. Mehr als 9 Millionen Belgier haben eine vollständige Grundimpfung erhalten und mehr als 7 Millionen haben zudem eine Auffrischungsdosis erhalten.
Auf der Grundlage dieser Entwicklungen hat der Konzertierungsausschuss beschlossen, ab Montag, dem 7. März, zum Code Gelb überzugehen. Nächste Woche wird auch die epidemische Notsituation aufgehoben und wird die am 13. März 2020 zu Beginn der Corona-Krise ausgelöste föderale Phase des nationalen Noteinsatzplans enden.
Konkret bedeutet dies die Aufhebung aller Einschränkungen, u.a. derjenigen im Horeca-Sektor, in den Geschäften und im Veranstaltungssektor.
1. Maskenempfehlung, aber Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Das Tragen einer Maske bleibt empfohlen, u.a. in Innenräumen, an stark frequentierten Orten und dort, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
- Für schutzbedürftige Personen wird weiterhin die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.
- Nach den Karnevalsferien, ab Montag, dem 7. März 2022, gilt im Unterrichtswesen keine Maskenpflicht mehr.
- In Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern und Altenheimen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maske ab dem Alter von zwölf Jahren Pflicht.
2. Covid Safe Ticket
Die Verwendung des Covid Safe Tickets, u.a. im Horeca-Sektor und bei Veranstaltungen, endet.
3. Reisebestimmungen ab dem 11. März
- Die allgemeine Verpflichtung, ein Passenger Locator Form (PLF) auszufüllen, wird aufgehoben. Das PLF ist nur für Personen vorgeschrieben, die mit einem Beförderer aus einem Drittland nach Belgien reisen, das nicht auf der weißen Liste der Europäischen Union steht.
- Für Personen, die nach Belgien reisen und Inhaber eines der drei COVID-Zertifikate (Impfung, Test oder Genesung) sind, besteht keine Test- oder Quarantänepflicht.
- Personen, die in Belgien wohnen, keines der drei COVID-Zertifikate (Impfung, Test oder Genesung) haben und aus einem Land mit einer ungünstigen Situation einreisen, müssen sich am ersten Tag nach ihrer Ankunft testen lassen (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zu den Ländern mit ungünstiger Situation gehören u.a. die auf der ECDC-Karte in Dunkelrot dargestellten Länder und die Drittländer, die nicht auf der weißen Liste der Europäischen Union stehen.
- Personen, die nicht in Belgien wohnen, müssen bei ihrer Einreise nach Belgien im Besitz eines gültigen COVID-Zertifikats (Impfung, Test oder Genesung) sein, außer bei Kurzaufenthalten von weniger als 48 Stunden ohne Inanspruchnahme eines Beförderers.
- Für Personen, die aus Ländern oder Regionen kommen, in denen eine neue besorgniserregende Variante auftritt, bleiben die derzeitigen Test- und Quarantänevorschriften unverändert.
- Für nicht unbedingt notwendige Reisen von Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem Drittland, das nicht auf der weißen Liste der Europäischen Union steht, gilt weiterhin ein Einreiseverbot, es sei denn, sie verfügen über ein Impf- oder Genesungszertifikat.
- Auch für Reisende aus Ländern oder Regionen, in denen eine neue besorgniserregende Variante auftritt (VOC-Gebiete mit sehr hohem Risiko), gilt weiterhin ein Einreiseverbot.
4. Homeoffice
Der Konzertierungsausschuss fordert die Unternehmen und öffentlichen Dienste auf, in Absprache mit den Sozialpartnern eine strukturelle Homeoffice-Regelung einzuführen.
5. Überwachung der epidemiologischen Situation
Der Konzertierungsausschuss überwacht weiterhin die epidemiologische Situation. Er bezieht sich dabei auf die fünf Instrumente, die die Weltgesundheitsorganisation vorgesehen hat, um ein mögliches Wiederauftreten des Coronavirus zu verhindern:
- Erhaltung der Sequenzierkapazität des Genoms zur raschen Entdeckung neuer Varianten,
- weitere Förderung der Erstimpfung von unerreichten und gefährdeten Gruppen, da eine hohe Durchimpfungsrate der wichtigste Schutz gegen neue Varianten ist,
- antivirale Behandlungen als Ergänzung zur Impfung bereitstellen und erschwinglich machen,
- Förderung der Luftqualität durch Belüftung und Filterung,
- Förderung der internationalen Solidarität bei der Spende und Herstellung von Impfstoffen, um das Risiko des Auftretens neuer Virusvarianten zu verringern.