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Vorschriften für Automobilsportwettbewerbe in Belgien

rally wagen op een landelijke weg

In Belgien dürfen Automobilsportwettbewerbe, die auf öffentlichen Straßen ausgetragen werden, nur bei Erlaubnis durch den Bürgermeister der Gemeinde, auf deren Gebiet sie stattfinden, veranstaltet werden. Der Grund für diese Bestimmung versteht sich von selbst: Solche Veranstaltungen sind nicht ohne Gefahren, daher muss die öffentliche Behörde sich vergewissern, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vorgese­hen sind, bevor eine Erlaubnis erteilt wird.

Verschiedene Gesetzestexte bilden die Verordnungsgrundlage dieses Prinzips. Ziel der vorliegenden Broschüre ist es, diese Texte zusammenzufassen, um Bürgermeistern, Veranstaltern und Provinzgouverneuren einen praktischen und funktionellen Überblick über die Vorschriften und über die Schritte, die sie unternehmen müssen, zu ermöglichen. Sie ist also für diese Akteure ein Arbeitsinstrument für die alltägliche Verwaltung dieser Art Ereignisse.

Diese Broschüre befasst sich mit der Rolle dieser Akteure - Bürgermeister, Veranstalter, Provinzgouverneur - und behandelt zum Schluss die Rolle der Rallyekommission, ihre Empfehlungen und einige Denkanstöße.