Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitsberichts für Seveso-Betriebe der oberen Klasse
Im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen muss ein Seveso-Betrieb der "oberen Klasse" den zuständigen Behörden einen regelmäßig zu aktualisierenden "Sicherheitsbericht" vorlegen. Der Betreiber weist dadurch nach, dass er die mit seinem Unternehmen verbundenen Risiken unter Kontrolle hat und die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind. Verschiedene Dienste (sowohl auf föderaler wie auch auf regionaler Ebene) sind mit der Auswertung dieser Berichte beauftragt. Für den FÖD Inneres kümmert sich das Krisenzentrum um diese Aufgabe und richtet sein Augenmerk dabei insbesondere auf die Elemente des Sicherheitsberichts, die für die Erstellung externer Noteinsatzpläne von Belang sind. Wie die anderen mit der Auswertung betrauten Dienste gibt das Krisenzentrum den Verantwortlichen von Seveso-Betrieben der oberen Klasse einen praktischen Leitfaden für die Vorbereitung und Erstellung ihrer Sicherheitsberichte an die Hand.