Requirierungen in Notsituationen

Requirierung kann in bestimmten Fällen notwendig sein, z.B.:
- bei Tierseuchen (z.B. Dioxinkrise), wenn Betriebe, in denen kranke Tiere vernichtet werden, requiriert werden müssen
- bei Streiks, wenn Dienste öffentlichen Interesses (Krankenhäuser, Einrichtungen, die für die Versorgung mit elementaren Dingen, wie Stromversorgung, Kraftstoff usw., verantwortlich sind) weiterhin gewährleistet werden müssen
- bei Katastrophen wie Überschwemmungen, für die in den meisten Fällen die Hilfe der Armee erforderlich ist
Studie über Requirierungen
Die Generaldirektion Krisenzentrum (GDKZ) hat eine Studie über Requirierungen im belgischen Recht in Auftrag gegeben. Diese wurde von der Katholischen Universität Neu-Löwen (UCL) durchgeführt.
Mit der Studie möchte das Krisenzentrum einen besseren Einblick in die Art und Weise, in der Requirierungen vorgenommen werden können, erlangen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen der Noteinsatzplanung und des Krisenmanagements umgesetzt werden. Die Studie bestand in einer Analyse der verschiedenen Requirierungsarten in Belgien (zivil, polizeilich, militärisch usw.) auf allen Ebenen (föderal, regional, provinzial, kommunal usw.).
Der Bericht der Studie umfasst:
- die allgemeinen Grundsätze in Sachen Requirierung
- Informationsblätter zur Beschreibung der in den relevanten Rechtsvorschriften enthaltenen Bedingungen für die Anwendung von Requirierungen
- den Sachverhalt und Empfehlungen auf gesetzgebender Ebene
Folgemaßnahmen der Studie
Nach eingehender Analyse der Schlussfolgerungen hat das Krisenzentrum einen Aktionsplan ausgearbeitet, um die Schritte zur Umsetzung dieser Ergebnisse mit den jeweils diesbezüglich betroffenen föderalen öffentlichen Diensten zu bestimmen. Zudem sind Übersichtstabellen erstellt worden, in denen die Ergebnisse pro Krisenart und betroffene Behörde angeordnet sind.