Phasenweises Vorgehen

Die für das Krisenmanagement (und die Noteinsatzplanung) zuständige Befugnisebene wird auf der Grundlage folgender Kriterien festgelegt:
- Sachverhalt
- geografische Ausdehnung
- Anzahl Opfer
- Auswirkungen auf die Umwelt
- wirtschaftliche Konsequenzen
- soziale Auswirkungen
- erforderliche Mittel
- Art der Notsituation (Seveso, nukleares Ereignis, …)
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