Die fünf Disziplinen

Disziplin 1: Hilfsoperationen
- Notsituationen bewältigen und mit Notsituationen verbundene Risiken beseitigen
- Personen schützen, befreien, ihnen helfen, sie retten und in Sicherheit bringen und ihre Güter schützen
- Personen und Güter anfordern
Disziplin 2: Medizinische, sanitäre und psychosoziale Hilfeleistung
- die medizinische Rettungskette in Gang setzen
- Opfern und den von der Notsituation betroffenen Personen medizinische und psychosoziale Hilfe gewähren
- Opfer transportieren
- Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit ergreifen
Disziplin 3: Polizeigewalt am Ort der Notsituation
- die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und wiederherstellen
- Zufahrts- und Räumungswege freihalten und ggf. Einsatzdienste und Mittel an den Ort des Ereignisses geleiten
- die erforderlichen Sperrbereiche einrichten, sie abtrennen, kennzeichnen, überwachen und die Zugangskontrolle zu den verschiedenen Zonen des Einsatzgebiets gewährleisten
- die Bevölkerung evakuieren und sie zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen auffordern
- verstorbene Opfer identifizieren
- Unterstützung bei der gerichtlichen Untersuchung leisten
Disziplin 4: Logistische Unterstützung
- personelle und materielle Verstärkung gewährleisten, insbesondere spezifisches Rettungs- und Hilfsmaterial bereitstellen
- die technischen Voraussetzungen für die Kommunikation zwischen den Disziplinen, der Einsatzleitstelle und dem Koordinierungsausschuss/den Koordinierungsausschüssen schaffen
- die Versorgung der Einsatzdienste und der betroffenen Personen mit Lebensmitteln und Trinkwasser organisieren
Disziplin 5: Information
- Informationen und Empfehlungen an die Bevölkerung weiterleiten (vor allem über die Medien)
- Informationen über Maßnahmen weiterleiten, die die Rückkehr zu einer normalen Situation ermöglichen